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vermöge höchster Entschließung vom 5. d. M. den Revierförster Förnlein in Wart-
hausen, Forsts Ochsenhausen, wegen vorgerückten Alters in den Ruhestand versetzt, wie auch
vermöge höchster Entschließung von demselben Tage dem Reviersörster Dürr in Schroz-
berg, Forsts Mergentheim, die nachgesuchte Entlassung aus dem Staatsdienst ertheilt.
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 7. d. M.
die katholische Pfarrei Beffendorf, Dekanats Oberndorf, dem Pfarrverweser Rittelmann
in Kirchhausen, Dekanats Neckarsulm, und
die widerrufliche Stelle des Interkalarfonds-Verwalters nebst dem gleichfalls wiverruf-
lichen Amte eines außerordentlichen Kanzlei-Assistenten dem Stadtschultheißen Schubart
in Friedrichshafen zu übertragen, ferner
vermöge Höchsten Dekrets vom 8. d. M. den Ober-Justizrath v. Zirkler in Tübingen,
seinem Ansuchen gemäß, wegen Alters und leidender Gesundheit, in den Ruhestand zu ver-
setzen, und
die erledigte Aktuarsstelle bei dem Oberamtsgerichte Waldsee dem Referendär erster
„Classe, Nast von Lampoldshausen, Oberamts Neckarsulm, zu übertragen gnädigst geruht.
Unter dem 10. d. M. ist der Cameralamts--Buchhalter Schmid in Roth am See,
seinem Ansuchen gemäß, auf die bei dem Cameralamte Spaichingen erledigte Buchhalters=
stelle versetzt worden.
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschliefung vom 12. d. M.
den Bezirksbau-Inspektor, Kreisbauräth Nellmann in Heilbrom, seinem Ansuchen gemäß,
wegen vorgerückten Alters in den Ruhestand gnädigst versetzt, ferner
vermöge böchster Entschließung vom 14. d. M. die erledigte Vorstandschaft der geburts-
bülflichen Klinik, in Verbindung mit der ordentlichen Lehrstelle für Geburtshülfe an der Lan-
des-Universität, dem bisherigen außerordentlichen Professor Breit, und
die erlevigte evangelische Pfarrei Zell, Dekanats Kirchheim, dem Helfer Mauch in
Owen gnädigst übertragen, wie auch
vermöge höchsten Dekrets vom 15. d. M. den Oberamtsrichter Reuß in Blaubeuren,
seinem Ansuchen gemäß, wegen körperlicher Gebrechen in den Ruhestand gnädigst versetzt.
Vermöge böchster Entschließung vom 6. d. M. haben Seine Königliche Majestät
der ständischen Wahl des Buchhalters bei der Staatsschulden-Zahlungskasse, Herzog, zum
Controleur dieser Casse die höchste Genehmigung gnädigst ertheilt.