Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

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Gerichtsstände wird bekannt gemacht, daß die Geschaͤfte der willkührlichen Gerichtsbarkeit in 
der Stadt Stuttgart von den bestehenden Behörden (Stadtgerichts-Notariat, Pupillenamt 
des Stadtgerichts, Pupillen-Senat des Ober-Tribunals) so lange zu beforgen sind, bis 
demnächst die zu Vollziehung des Gesetzes daselbst erforderlichen näheren Bestimmungen wer- 
den ertheilt werden. 
Stuttgart den 22. August 1849. Für den Departements-Cbef: 
Harpprecht. 
8) Des Departements des Kriegswesens. 
Des Kriegs-Ministerium. 
Verfügung, betreffend die Verleihung von Militär= und Civil-Verdienst-Medaillen, so wie 
öffentliche Belobung an Unteroffiziere und Soldaten. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 20. d. M. 
einer Anzahl von Unteroffizieren und Soldaten, welche sich theils durch besondern Muth in dem 
Gefechte ausgezeichnet, theils durch vorzüglich treue Pflichterfüllung hervorgethan haben, eine 
Anerkennung durch gnädigste Verleihung von Medaillen und durch öffentliche Belobung zu- 
zuerkennen geruht, und zwar erhalten: 
I. Von den Regimentern, welche Gefechte mitgemacht haben: 
Die silberne Militär-Verdienst-Medaille: 
a) Vom zweiten Bataillon des vierten Infanterie-Regiments: 
Feldwebel Ludwig Brucker, von Sulzdorf, O. A. Nagold, 
— Gottlieb Schweizer, von Zizishausen, O. A. Nürtingen, 
— Miichael Hoffmann, von Ailringen, O. A. Künzelsau, 
Obermann Gottlieb Metzger, von Denkendorf, O.A. Eßlingen, 
Soldat Martin Euchner, von Kohlberg, O. A. Nürtingen. 
b) Vom ersten Bataillon des achten Infanterie-Regiments: 
Oberfeldwebel Jakob Beckert, von Reichenbach, O. A. Geißlingen, 
— Anton Huttenlau, von Wiesenstaig, desselben Oberamts.
	        
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