Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

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Zwikel, Joseph, von Lippach. 
Zeller, Johann Leonhard, von Ellwangen. 
Stuttgart den 21. August 1849. 
Für den Vorstand: 
Schedler. 
b) Bekanntmachung, die Anstellungs-Prüfung der katholischen Geistlichen für Kirchendienste betreffend. 
Unter Bezugnahme auf den diesseitigen Erlaß vom 23. März d. J. (Reg. Blatt 
S. 101) wird andruch bekannt gemacht, daß die zweite dießjährige Dienstprüfung der katho- 
lischen Geistlichen für Anstellung auf Kirchenstellen am 16. Oktober und den folgenden Ta- 
gen dahier stattfinden wird, wobei diejenigen erscheinen können, welche im Jahre 1846 und 
früber die Priesterweihe erhalten haben. 
Diejenigen Candidaten, welche zu dieser Prüfung zugelassen zu werden wünschen, baben 
sich spätestens bis zum 30. September d. J. schrifelich zu melden, und jedenfalls noch vor 
dem 16. Oktober sich über den Besitz eines Bürger= oder Beisitzrechts durch oberamtliche be- 
glaubigte Urkunden auszuweisen. 
Im Uebrigen bezieht man sich auf die im Regierungs-Blatte von 1849 und in den be- 
sonderen Erlassen an die Dekanatämter vom 1. Juli 1820 und 6. August 1822 bekannt ge- 
machten Vorschriften. 
Stuttgart den 21. August 1849. 
Für den Vorstand: 
Schedler. 
P) Bekanntmachung, betreffend die Dienstprüfung der katholischen Lehrgehülfen. 
Unter Beziehung auf die Verordnung vom 21. März 1845 (Reg. Blatt Nro. 14, §. 17) 
wird bekannt gemacht, daß am Mittwoch den 10. Oktober und an den folgenden Tagen eine 
Prüfung der Lehrgehülfen für Schuldienste (Anstellungsprüfung)) Statt finden wird. 
Die Meldungen, welche nach der Verordnung vom 10. Februar 1835 (Reg. Blatt 
S. 87) eingurichten sind, müssen spätestens bis 20. September dahier einkommen. 
Stuttgart den 21. August 1849. 
Für den Vorstand: 
Schedler.
	        
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