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schaftlich auf die von ihnen beschriebene Construktion einer zum Pressen von Sohlleder einge-
richteten Hebelpresse das nachgesuchte Erfindungs-Patent auf die Dauer von drei Jahren
gnädigst verliehen haben; so wird solches, unter Beziehung auf den siebenten Abschnitt der
revidirten allgemeinen Gewerbe-Ordnung und das auf Gesetz vom 29. Juni 1842, zur öffent-
lichen Kenntniß gebracht.
Stuttgart den 23. August 1849.
Duvernoy.
b) Bekanntmachung, betreffend die Verzichtleistung der Mechaniker Friedrich Flor, Vater und Sohn,
aus Ludwigsburg, auf ein Erfindungepatent.
Da die Mechaniker Friedrich Flor, Vater und Sohn, von Ludwigsburg, auf das ihnen
unter dem 27. November 1844 mit fünfjähriger Dauer verliehene Erfindungspatent auf die
von ihnen dargelegte Verbesserung der Wärme-Circulation in Kochheerden Verzicht geleistet
haben; so wird solches hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Stuttgart den 31. August 1849.
Duvernop.
C) Des Departements des Kirchen= und Schulwesens.
1. Des K. katholischen Kirchenraths.
Bekanntmachung, das Ergebniß der ersten Dienstprüfung für die Aufnahme in das Priester-Seminar
zu Rottenburg betreffend.
In Folge der zu Tübingen unter Mitwirkung der Commissarien des katholischen Kir-
chenraths und des bischöflichen Ordinariats stattgehabten ersten Dienstprüfung und mit Rück-
sicht auf die anderweitigen Eigenschaften der Prüfungs-Candidaten sfind nachbenannte 28 Stu-
dirende der katholischen Theologie in das Priefler-Seminar zu Rottenburg durch das bi-
schöfliche Ordinariat, unter Genehmigung der Staatsbehörde, aufgenommen worden:
1) Bihlmaier, August, von Gmünd.
2) Brauchle, Taver, von Busenberg.
3) Debler, Johannes, von Gmünd.