Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

561 
62. 
Regierungs- Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Mittwoch den 19. September 1849. 
Inhalt. 
Könieliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departements. Instruktion zum Vollzuge des Gesetzes über die Ausdehnung des 
Amis= und Gemeinde-Verbands auf sämmtliche Thelle des Staatsgebiets vom 18. Juni 1849. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
Des Departements des Innern. 
Des Ministerium des Innern. 
Instruktion 
zum Vollzuge des Gesetzes über die Ausdehnung des Amts= und Gemeinde-Verbandes auf 
sämmtliche Theile des Staatsgebiets vom 18. Juni 1849. 
Zur Vollziehung des Gesetzes vom 18. Juni d. J., betreffend die Ausvehnung des 
Amts= und Gemeinde-Verbandes auf sämmtliche Theile des Staatsgebietes, wird zu Folge 
höchster Entschließung vom 6. September v. J. nachstehende Instruktion ertheilt:
	        
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