Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

594 
griffen siud, haben fich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Confistorium vorschrift- 
mäßig zu melden. 
2) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Hundersingen, Dekanats Münsingen, 
deren verwandeltes Einkommen nach Zurückziehung einer Zulage aus dem Besoldungs-Ver- 
besserungsfonds von 40 fl. noch 721 fl. beträgt, haben sich binnen vier Wochen bei dem 
evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden. 
3) Die Bewerber um die erledigte katholische Marrstelle in Langenargen, Dekanats 
Tettnang, welche beschreibungsgemäß aus eigenen Gütern, Zehenten (54 fl.), Grundgefäl- 
len (31 fl.), Capitalien, Besoldungen (450 fl.) und Gebühren 842 fl. Einkommen gewährt, 
worauf jedoch ein noch 17jähriges Provisorium von jährlichen 25 fl., nebst abnehmenden 
Zinsen à 4 Procent aus elnem Pfründschuldreste von 425 fl. ruht, haben ihre Gesuche bin- 
nen vier Wochen bei dem katholischen Kirchenrath einzureichen. 
4) Die Bewerber um das erledigte, in der ersten Besoldungsklasse stehende Amtsno- 
tariat Steinbach, Oberamts Hall, haben sich innerhalb drei Wochen bei dem Gerichtshof 
in Ellwangen zu melden. 
5) Die Bewerber um die Straßenbau-Inspektionen Ellwangen und Ehingen mit 
dem Gehalte zweiter Classe von 800 fl. und den regulativmäßigen Bezügen für Perde- 
baltung 2c. werden aufgefordert, sich binnen rierzehen Tagen bei dem Ministerium des 
Innern, Abtheilung für den Straßen= und Wasserbau, vorschriftmäßig zu melden. 
##### 
  
  
Gedruckt beil G. Hasselbrink.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.