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Pandekten, mit Ausnahme des Familien= und Erbrechts, nach Mühlenbruchs Doc-
trina Pandectarum: täglich um 9 und 11 Uhr, und zweimal wöchentlich in einer noch zu
verabredenden Nachmittagsstunde, Prof. Dr. v. Schrader.
Pandekten, erster Theil: täglich um 9 und 11 Uhr, Prof. Dr. M. S. Mayer.
Pandekten, mit Ausschluß des Obligationen-, Familien= und Erbrechts, nach
Vangerows Leitfaden: wöchentlich sechsmal um 11 Uhr, und zweimal in noch zu verein-
barenden Stunden, Privatdocent Dr. Pfeiffer.
Römisch-deutsches Familien= und Erbrecht, nach Vangerows Leit-
faden für Pandekten-Vorlesungen: sechsmal wöchentlich um 9 Uhr, Kanzler Dr. Wächter.
Gemeines und württembergisches Pfandrecht: öffentlich, zweimal wöchent-
lich um 8 Uhr, Derselbe.
Pandekten-Praktikum: zweimal wöchentlich in noch zu bestimmenden Stun-
den, Prof. Dr. Warnkönig.
Innere Geschichte des rSmischen Rechts: fünfmal wöchentlich um 4 Uhr, Prof.
Dr. M. S. Mayer.
Römische Rechtsgeschichte: fünfmal wöchentlich um 4 Uhr und in einer wei-
teren noch festzusetzenden Stunde, Prof. Dr. G. Bruns.
Das gemeine deutsche Privatrecht, nach seinem Grundrisse: sechsmal
wöchentlich von 7—8 Uhr, Prof. Dr. Michgelis.
Deutsches Privatrecht: in sechs Stunden wöchentlich um 8 Uhr, Prof. Dr.
Repscher.
Erklärung des Schwabenspiegels: (S. Milologie.)
Handels= und Wechs e lrecht, unter Zuziehung von Thöls Handelsrecht: zweite
Auflage, viermal wöchentlich um 8 Uhr, Kanzler Dr. Wächter.
Das württembergische Privatrecht, unter Zuziehung von Wächters Hand-
buch: fünfmal wöchentlich um 4 Uhr oder auch auf Verlangen um 5 Uhr, und in einer
weitern noch zu bestimmenden Stunde, Prof. Dr. Michgelis.
Württembergisches Privatrecht nach eigenem Lehrbuche: in sechs Stunden
wöchentlich von 10—11 Uhr, Prof. Dr. Reyscher.
Geschichte und System der römischen Staatsverfassung: (S. Geschichte.)