Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

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Deutsches Staatsrecht, in Verbindung mit den Hauptgrundsätzen des würt- 
tembergischen Staatrechts: vier bis fünfmal wöchentlich um 10 Uhr, oder in einer andern 
passenden Stunde, Privatdocent Dr. Göhrum. 
Deutsches und württembergisches Staatsrecht: fünfmal wöchentlich 
um 3 Uhr, Privatdocent Dr. Ziegler. 
Deutsche Staats= und Rechtsgeschichte: fünfmal wöchentlich um 10 Uhr, 
Prof. Dr. Warnkönig. 
Württembergisches Gemeinderecht: (S. Staatswissenschaften.) 
Kirchenrecht: fünfmal wöchentlich um 5 Uhr, Prof. Dr. Warnkönig. 
Katholisches Kirchenrecht: (S. katholische Theologie.) 
Gemeiner deutscher und württembergischer Civilprozefß, nach 
seinem Grundrisse: sechsmal wöchentlich um 11 Uhr, Prof. Dr. Michgelis. 
Gemeines deutsches und württembergisches Strafrecht und 
Polizeistrafrecht, erster Theil, nach Feuerbach: täglich von 7—8 Uhr, Prof. Dr. 
Hepp. 
Deutsches und württembergisches Strafrecht: sechsmal wöchentlich um 10 Uhr, 
Privatdocent Dr. Ziegler. 
Ueber die Strafrechtstheorien, hierauf über die Verbrechen gegen 
das Eigenthum: zweimal wöchentlich, um 2 Uhr, öffentlich, Prof. Dr. Hepp. 
Strafprozeß: fünfmal wöchentlich um 11 Uhr, Prof. Dr. Köstlin. 
Strafprozeß: fünfmal wöchentlich um 11 Uhr, Privatdocent Dr. Ziegler. 
Praktikum über Strafrecht und Strafprozeß, abwechselnd mit Dis- 
putationen, namentlich zu Uebung in freiem mündlichen Auftreten: jeden Donnerstag Nach- 
mittags öffentlich, Prof. Dr. Hepp. 
Staatswissenschaften und ihre Hülfsfächer. 
Allgemeine Statistik (Theorie der Statistik, mit vergleichendem Hinblick auf 
bedeutende gesellschaftliche Zustände der Gegenwart): fünfmal wöchentlich, Prof. Dr. Fal- 
latti. 
Politische Geschichte der europäischen und amerikanischen Staa- 
ten seit der Zeit Friedrichs des Großen und der Bildung der nordamerikanischen Union: 
vier bis fünfmal wöchentlich, Derselbe.
	        
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