5
ßung vom 8. Juli 1848 (Reg. Blatt Nro. 42) neu gegründete Centralstelle für Gewerbe
und Handel herausgegeben wird. Durch diese zweckmäßige Trennung ist zu hoffen, daß die
beiden Wochenblätter den Landwirthen, beziehungsweise dem Gewerbe= und Handelstande
zugänglicher werden und in ihren gesonderten Wirkungskreisen erhöhten Nutzen schaffen. Es
findet sich deßhalb das Ministerium veranlaßt, die Oberämter anzuweisen, den Amtsversamm-
lungen und Gemeindebehörden die Anschaffung und Verbreitung derselben auf Kosten der
Amtskörperschaften und Gemeinden um so mehr zu empfehlen, als in Folge der diesseitigen
Verfügung vom 13. December 1848 der Preis der Blätter durch die Verminderung des
Postaufschlags geringer geworden ist.
Stuttgart den 7. Januar 1849. Duvernoy.
Dienst-Erledigungen.
1) Die Bewerber um die erledigte Stadtpfarrei Weilheim, Dekanats Kirchheim,
welche 3790 Kirchengenossen zählt, haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen
Consistorium vorschriftmäßig zu melden. Das Einkommen berechnet sich zu 1216 fl., wor-
unter 704 fl. für Zehenten begriffen sind, deren Ablösung sich der künftige Geistliche im
gesetzlichen Maaßstabe gefallen zu lassen hat.
2) Die Bewerber um die Pfarrei Ebersbach, Dekanats Göppingen, welche in dem
Mutterorte und zwei Filialien ohne Kirche und Schule 1997 Kirchengenossen zählt, werden
aufgefordert, sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu
melden. Das Einkommen dieser Stelle ist zu 1124 fl. berechnet. Die Zehenten, deren
Ablösung sich der künftige Geistliche in gesetzlichem Maaßstabe gefallen zu lassen hat, sind
zu 735 fl. berechnet.
3) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Kleebronn, Dekanats Brackenheim,
welche 1370 Küchengenossen zählt und mit einem zu 732 fl. berechneten Einkommen, zu
welchem weder Zehenten noch Gefälle gehören, verbunden ist, haben sich binnen vier Wo-
chen bei dem evangelischen Conststorium vorschriftmäßig zu melden.