Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

667 
N70. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Donnerstag den 25. Oktober 1849. 
  
Inhalt. 
Köntgliche Dekrete. Bewilligung zur Annahme eines fremden Orbens. — Dlenß-Nachrschten. 
Verfügungen der Departements. Termin zur Vornahme der nächsten Prüfung der Justiz.Referendäre. 
— Verfügung, betreffend die Bildung der Schwurgerichts-Bezirke und die Bestimmung der Schwurgerichts- 
sitze. — Bekanntmachung, betreffend dle Zeit der Sperrunng öffentlicher Wasserstraßen. — Verleihung der 
goldenen Verdienst-Medaille an den Schultheißen Eßich. 
Dienst-Erledigungen. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Bewilligung zur Annahme eines fremden Ordens. 
Seine Königliche Majestät baben unter dem 15. d. M. dem Commandanten 
des achten Infanterie-Regiments, Obersten v. Reinhardt, so wie 
dem Hauptmann v. Fischer im General-Quartiermeisterstabe die Erlaubniß gnädigst 
ertheilt, den von des Königs von Preußen Majestät ihnen verliehenen rothen Adler-Orden 
dritter, und beziehungsweise vierter Classe mit Schwertern annehmen und tragen zu dürfen. 
8) Dienst-Nachrichten. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 12. v. M. 
die erledigte evangelische Pfarrei Oberaspach, Dekanats Hall, dem Pfrrer Sammet in 
Frommern, Dekanats Balingen, und
	        
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