Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

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B) Der Departements des Innern und des Kriegswesens. 
Des Ober-Rekrutirungs-Raths. 
Verfügung die Aushebung für das Jahr 1850 betreffend. 
Wegen Vorbereitung der Aushebung für das Jahr 1850 werden die damit beauf- 
tragten Behörden auf die S§. 8 und folgende der unter dem 30. December 1843 (Reg.= 
Blatt Nr. 3 von 1844) erlassene Instruktion zu Vollziehung des Gesetzes über die Ver- 
pflichtung zum Kriegsdienste verwiesen. 
Unter Bezugnahme bierauf wird den K. Oberämtern aufgegeben, die dort ange- 
gebenen Termine genau einzuhalten, und in den Gemeinden gehösrig bekannt zu machen, 
auch längstens bis 8. Jannuar 1850 Anzeige bieher zu erstatten, daß die Orts-Rekrutirungs- 
listen bei dem Oberamte eingekommen seyen. 
Stuttgart den 24. Oktober 1849. Göriz. 
C)Des Finanz-Departements. 
Des Finanz-Ministerium. 
a) Verfügung in Betreff der Rübenzuckersteuer auf die Periode vom 1. September 1848—1850. 
Da in Gemähheit einer nachträglichen Verständigung unter den Zollvereinsstaaten in 
Absccht auf vie Steuer vom Rübenzucker es auf die Zeit vom 1. September 1848 bis letz- 
ten August 1850 bei dem früheren Steuersatze von einem Thaler pro Zoll-Centner Roh- 
zucker, anstatt der durch die Verfügung vom 30. Juni 1848, Ziff. 2 (Reg. Blatt S. 296) 
bestimmten zwei Thaler, sein Bewenden haben soll; so wird dieß mit höchster Genehmigung 
Seiner Königlichen Majestät hiedurch zur Nachachtung bekannt gemacht. 
Stuttgart den 25. Oktober 1849. Goppelt. 
b) Darstellung der Rechnungs-Ergebnisse der Staatsschulden-Zahlungskasse von 1847—48. 
Den Bestimmungen der Verfassungs-Urkunde, §. 123 und des Staatsschulden-Statuts 
Art. 13 gemäß, werden nachstehend die Ergebnisse der Rechnung der Staatsschulden= 
Zahlungskasse von dem Etatsjahr 1847—48, wie sie von den für die Abhör dieser Rechnung 
bestimmten königlichen und ständischen Commissären vorgelegt worden sind, bekannt gemacht. 
Stuttgart den 18. Oktober 1849. Goppelt.
	        
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