Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

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Abschn. II. 
Abschn. J. 
A. I. b. 
Abschn. I. 
A. II. 3 
Abschn. I. 
A. II. 2. b. 
— a.a.-d.d. 
C. 
  
  
In Abzug sind hievon zu bringen: 
durch Ablösung vor der Verfallzeit und durch Ab- 
gang ersparter Zinsen. 12,551 fl. 54 kr. 
Hievon waren wieder aufzuwenden: 
Stückzinsen bei Capital-Ablösungen nach dem 
Zins-Termine 6,812 fl. 26 kr. 
Rest Abzug noch — 1 
Ferner waren zu bezahlen: 
Provistonen für Coupous-Einlösungen auf auswärtigen Wechselplätzen 
  
  
Zusammen Erforderniß 
Hieran wurden theils baar, theils mittelst Abzug der gegen die Staats- 
hauptkasse verrechneten Capitalsteuer bezahlt 
Unberichtigt blieben auf den 30. Juni 1848, als von den cutte ½ 
erhoben, und baar in der Casse 
hut wieder — 
werden von dem Zinsenfonds 1,639,873 fl. 1n 
die aufgewendeten 
abgezogen, so bleiben Ersparniß 
welche unten dem Tilgungsfonds zugerechnet wurden. 
5.750 fl. 28 fr. 
Abschnitt Ull. 
Verwendung des Tilgungsfonds. 
Die Einnahmen zur Schuldentilgung beirugen. 
1) aus dem vorigen Jahre, Cassenbeftand 
2) von diesem Jahre: 
a) verabschiedeter Tilgungsfonds 
b) Neue Anlehen: 
zu 4 Procent: 
Militärkautionen 4 
aus dem Pensionsfonds 
aus dem Anlehen vom 
26. Juni 1846 
367,987 fl. 9 kr. 
246,000 fl. — 
42,000 fl. — 
5,40 fl. 15 kr. 
5,830 fl. 28kr. 
4,57,325 
2,307 
36 
  
1,581,633 
20 
  
. 1,634,133 fl. 36 kr. 
  
  
L6TDT 
1,550,380 
83,747 
1,634,133 
137,090 
  
  
30“ 
20 
36 
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