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Durch höchste Entschließung vom 24. v. M. wurden zu Mitgliedern des nach Art. 53
des Zehent-Ablösungs-Gesetzes zu bestellenden Bauschätzungs-Collegiums Oberbaurath Etzel,
Baurath Hauser, Hofbaurath Büchler und Baurath Fischer ernannt, und dem Ober-
baurath Etzel die Direktion vieses Collegiums gnädigst übertragen.
In Folge höchster Entschließung vom 29. v. M. haben Seine Königliche Maje-
stät den Bataillons -Commandanten im vierten Infanterie-Regiment, Oberstlieutenant
v. Hayn, seinem Ansuchen gemäß, wegen körperlicher Dienstuntüchtigkeit mit der gesetz-
lichen Pension in den Ruhestand versetzt und demselben in Anerkennung seiner vieljährigen,
treu geleisteten Dienste den Charakter als Oberst gnädigst verliehen, so wie
den Regiments-Quartiermeister Ebensperger des fiebenten Infanterie-Regiments auf
sein Ansuchen wegen körperlicher Dienstuntüchtigkeit mit dem gesetzlichen Rubegehalte pen-
sionirt, ferner
vermöge Höchster Entschließung von demselben Tage den bei der Finanzkammer in Lud-
wigsburg angestellten Revisor, Kanzleirath Breuning, wegen hohen Alters und körper-
licher Gebrechen, in den Penssonsstand gnädigst versetzt.
Sodann haben Höchstdieselben vermöge höchster Entschließung vom 1. d. M. den
Justiz-Referendär erster Classe, Mosthaf von Ellwangen, in die Zahl der Rechts-Con-
sulenten aufzunehmen geruht. Derselbe hat Ellwangen zu seinem Wohrsitze gewählt.
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 5. d. M.
den Regiments-Quartiermeister Wiebbekink des achten Infanterie-Regiments, auf sein
Ansuchen, zum ersten Reiter-Regimente versetzt,
die erledigte Regiments-Quartiermeistersstelle im achten Infanterie-Regimente dem
Kriegs-Commissär Lust, und
die gleiche Stelle im stebenten Infanterie-Regimente dem provisorischen Regiments-
Ouartiermeister Schweikle gnädigst übertragen.
Vermäöge höchster Entschliehung vom 6. d. M. baben Seine Königliche Maje-
stät die erledigte evangelische Pfarrei Hundersingen, Dekanats Münfsingen, dem Pfarrver-
weser Faber von Belsen, Dekanats Tübingen, gnädigst übertragen, und
vermöge höchster Entschließung vom 7. d. M. dem Gesuche des der Ablösungs-Com-
mission zugetheilten Regierungsraths Schoder um Entlassung aus dem Staatsdienste gnä-
digst entsprochen.
Dienst-Erledigungen.
1) Die Bewerber um die Buchhaltersstelle bei dem Cameralamte Eßlingen paben
sich binnen vierzehen Tagen bei dem dortigen Cameral-Verwalter vorschriftmäßig zu melden.
2) In Nr. 73 des Regierungs-Blatts vom 3. November d. J., S. 708 ist bei dem
Bewerberaufruf wegen einer Profeffur am Gymnastum in Heilbronn die Besoldung durch
ein Expeditionsversehen auf 1100 fl. bis 1200 fl. anstatt auf 1000 fl. bis 1100 fl. ange-
geben, was hiemit berichtigt wird. «
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