Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

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Vaihingen. ..15,500 fl. Weinsberg... 309000 fl. 
Waiblingeg 2,500 fl. Wiblingen 9,500 fl. 
Waldse 999),500 fl. Wurmlinggen 6202000 fl. 
Wangen 1090000 fl. Zpwiefaltern 501000 fl. 
Weingarten 1109000fl. — . 367,500 fl. 
zu c) die auf Salinen-Gefälle angewiesene Summe ist in monatlichen Raten 
von der Staatshauptkasse, und 
zu d) der vom Reinertrag des Eisenbahn-Betriebs abzugebende Betrag ebenso von 
der Eisenbahn-Hauptkasse an die Schuldenzahlungskasse abzutragen. Endlich hat 
zu e) die Staatsschulden-Zahlungskasse die Capitalsteuer-Summe durch Abzug dersel- 
ben an den Zinszahlungen bei sich selbst zu erheben. 
Wegen pünktlicher Berichtigung und Verrechnung dieser Anweisungen werden die in der 
Verfügung vom 12. August 1824 (Reg. Blatt S. 611) gegebenen Vorschriften hiedurch wie- 
berbolt 1n sämmtliche betheiligte Amtsstellen für genaue Befolgung derselben verantwort- 
ich gemacht. 
Stuttgart den 27. Oktober 1840. Goppelt. 
b) Bekanntmachung, betreffend die Vornahme einer zweiten höheren Dienstprüfung im Finanzfache. 
Zu der am Montag den 10. December d. J. beginnenden zweiten höheren Dienstprü- 
fung im Finanzache haben sich nachgenannte als zulassungsfähig erkannte Candidaten und 
Finanz-Referendäre zweiter Classe in dem Kanzleigebäude an der Königsstraße hier, Vor- 
mittags 8 Uhr, einzufinden; nämlich 
1) Adolph Braun von Glüglingen. 
2) August Ludwig Friedrich Gagstetter von Stuttgart. 
3) Conrad Friedrich Härlin von va. 
4) Gustav Albert Holland von Eglosheim. 
5) Gottlob Eduard Maurer von Lauffen. 
6) Wilhelm Schoffer von Gmünd. 
Stuttgart den 31. Oktober 1849. Herdegen. 
) Bekanntmachung, betreffend das Ergebniß der dießjährigen zweiten Forstdienstprüfung. 
Bei der am 22 — 30. Oktober d. J. vorgenommenen zweiten Forstdienstprüfung 
haben sich drei Praktikanten nicht eingefunden; von den erschienenen find nach den Bestim- 
mungen der K. Verordnung vom 24. Jannar 1840 (Reg. Blatt S. 53) die nachgenannten, 
welche nur in vas Verhältniß von Forstpraktikanten erster Classe eintreten, als befäbigt er- 
kannt worden; nemlich: 
I. zu Forstamts-Assistenten= und Oberförsters-Stellen: 
Carl Friedrich Wilhelm Dietlin, von Urach; 
August Franz Hugo Julius Dorrer, von Schloß Taris; 
Ernst Christian Wilhelm Eidenbenz, von Ellwangen;
	        
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