Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

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Finanz-Ministers, nach Anhörung Unseres Geheimen-Rathes, verschiedene Veränderungen im 
Departement der Finanzen beschlossen, und verordnen daher, wie folgt: 
S. 1. 
Mit dem unter der unmittelbaren Leitung des Ministers stehenden Oberfinanz-Collegium 
werden die bisherigen vier Kreis-Finanzkammern unter den nachbemerkten Bestimmungen 
vereinigt. ' 
S.2. 
Vorbehältlich der von dem Ministerium unmittelbar zu behandelnden Angelegenheiten, 
wofür bei demselben vortragende Räthe angestellt bleiben, theilt sich die, durch gedachte Ver- 
einigung unter der Gesammtbenennung „Ober-Finanzkammer“ gebildete Verwaltungs- 
Centralstelle nach Verwaltungs-Gegenständen in folgende Zweige: 
I. Abtheilung für Domänen, namentlich Cameralgüter, grundherrliche und andere 
nutzbare Rechte des Staats. 
II. Abtbeilung für Forste, Forst-Verwaltung sowohl als Jagd-Verwaltung, einschließ- 
lich der bisher den Kreis-Finanzkammern eingeräumten allgemeinen Forst-Polizei 
und Forstgerichtsbarkeit, so lange desfalls nichts anders verfügt wird. 
III. Abtheilung für Bauten, Hochgebäude des Staats sowohl, als die den Domanial= 
Besitz betreffenden Straßen-, Wasser= und Uferbauten. 
In den bezeichneten Beziehungen sind die Cameral-, Forst= und Bau-Bezirksämter der 
Ober-Finanzkammer unmittelbar untergeordnet. Uebrigens ist varauf Bevacht zu nehmen, 
die Grenzen des Wirkungskreises dieser Aemter, den vorgesetzten Stellen gegenüber, nach 
Thunlichkeit zu erweitern. 
S. 3 
Bei jeder der genannten drei Abtheilungen werden zu Fährung der Geschäfte, unter 
der Oberleitung des Ministers, ein Vorstand mit den Befugnissen eines Collegial-Direktors 
und die erforderliche Zahl von Mitgliedern und Canzlei-Personen bestellt. 
Die Geschäfts-Behandlung geschieht in der Weise, daß 
a) die wichtigeren Gegenstände, in der Regel diejenigen, welche bisher von den Kreis- 
Finanzkammern zur Verfügung des Ministeriums durch Berichte oder Anbringen 
gebracht werden, mit Umgehung dieses Schriftwechsels, von dem Minister selbst in
	        
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