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Präbende für Fräulein vom ritterschaftlichen Adel dem Fräulein Amalie v. Adelsheim
zu Adelsheim gnädigst zu verleihen geruht.
Stuttgart den 10. November 1849. Schlayer.
2. Der Regierung des Neckarkreises.
Verfügung, betreffend die gerichtlich verfügte Unterdrückung einer Flugschrift.
Da durch Beschluß des Criminal-Senats des Gerichtshofs für den Neckarkreis vom
8. d. M. die im Auslande erschienene Druckschrift, betitelt:
„der deutschen Jugend von Carl Herzog“
auf den Grund des Art. 20 des Gesetzes, betreffend die Abänderung einiger Bestimmungen
des Strafgesetzbuchs und der Straf-Prozeß-Ordnung und des §. 6 des Gesetzes über die
Preßfreiheit vom 30. Januar 1817, für gesetzwivrig erklärt und das Verbot ihrer Verbrei-
tung in Württemberg ausgesprochen worden ist; so wird dieß mit dem Anbang zur äf-
fentlichen Kenntniß gebracht, daß von nun an in Gemäsbeit des §. 26 des erwähnten
Preßgesetzes vom 30. Jannar 1817 der Verkauf eines jeden Eremplars in das In= und
Ausland zum erstenmal mit 75 fl. und im Wieverholungsfalle noch härter geahndet wird.
Ludwigsburg den 16. November 1849. Klett.
8) Des Finanz-Departements.
Des Finanz-Ministerium.
Bekanntmachung, betreffend das Ergebniß der dießfährigen ersten Forstdienst-Prüfung.
Bei der nach der Bekanntmachung vom 6. September d. J. (Reg. Blatt S. 543) an
dem 22. v. M. und den folgenden Tagen vorgenommenen ersten Forstdienst-Prüfung sind
von den berufenen und erschienenen 10 Candidaten nach den Bestimmungen der K. Verord-
nung vom 24. Januar 1840 (Reg Blatt S. 53), als befähigt erkannt worden, und treten
nunmehr in das Verhältniß von Forsipraktikanten zweiter Elasse:
1. Behufs der Vorbereitung für Forstamts-Assistenten= und Oberförstersstellen:
Carl Siegfeied Anton Graf v. Adelmann, von Ellwangen.
Carl Friedrich Hopfengärtner, von Stuttgart.
Eduard Wilhelm Friedrich Huß, von Ellwangen.
Georg Friedrich Pfizenmaier, von Schnaitheim, Oberamts Heidenheim.
Otto Weishaar, von Stuttgart.
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