Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

737 
Präbende für Fräulein vom ritterschaftlichen Adel dem Fräulein Amalie v. Adelsheim 
zu Adelsheim gnädigst zu verleihen geruht. 
Stuttgart den 10. November 1849. Schlayer. 
2. Der Regierung des Neckarkreises. 
Verfügung, betreffend die gerichtlich verfügte Unterdrückung einer Flugschrift. 
Da durch Beschluß des Criminal-Senats des Gerichtshofs für den Neckarkreis vom 
8. d. M. die im Auslande erschienene Druckschrift, betitelt: 
„der deutschen Jugend von Carl Herzog“ 
auf den Grund des Art. 20 des Gesetzes, betreffend die Abänderung einiger Bestimmungen 
des Strafgesetzbuchs und der Straf-Prozeß-Ordnung und des §. 6 des Gesetzes über die 
Preßfreiheit vom 30. Januar 1817, für gesetzwivrig erklärt und das Verbot ihrer Verbrei- 
tung in Württemberg ausgesprochen worden ist; so wird dieß mit dem Anbang zur äf- 
fentlichen Kenntniß gebracht, daß von nun an in Gemäsbeit des §. 26 des erwähnten 
Preßgesetzes vom 30. Jannar 1817 der Verkauf eines jeden Eremplars in das In= und 
Ausland zum erstenmal mit 75 fl. und im Wieverholungsfalle noch härter geahndet wird. 
Ludwigsburg den 16. November 1849. Klett. 
8) Des Finanz-Departements. 
Des Finanz-Ministerium. 
Bekanntmachung, betreffend das Ergebniß der dießfährigen ersten Forstdienst-Prüfung. 
Bei der nach der Bekanntmachung vom 6. September d. J. (Reg. Blatt S. 543) an 
dem 22. v. M. und den folgenden Tagen vorgenommenen ersten Forstdienst-Prüfung sind 
von den berufenen und erschienenen 10 Candidaten nach den Bestimmungen der K. Verord- 
nung vom 24. Januar 1840 (Reg Blatt S. 53), als befähigt erkannt worden, und treten 
nunmehr in das Verhältniß von Forsipraktikanten zweiter Elasse: 
1. Behufs der Vorbereitung für Forstamts-Assistenten= und Oberförstersstellen: 
Carl Siegfeied Anton Graf v. Adelmann, von Ellwangen. 
Carl Friedrich Hopfengärtner, von Stuttgart. 
Eduard Wilhelm Friedrich Huß, von Ellwangen. 
Georg Friedrich Pfizenmaier, von Schnaitheim, Oberamts Heidenheim. 
Otto Weishaar, von Stuttgart. 
2
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.