Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

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II. Behufs der Vorbereitung für Forstwarts= und Revierförstersstellen: 
Adolph Bühler, von Oberroth, Oberamts Gaildorf. 
Johannes Fach, von Dreischwingen, Oberamts Gerabronn. 
Adolph Mittnacht, von Nagelsberg, Oberamts Künzelsau. 
Carl Paul August Riegel, von Stuttgart. 
Stuttgart den 8. November 1849. Herdegen. 
Dienst- Erledigungen. 
u·9f1) Bei der in dem Ministerium des Innern bestebenden Abtheilung für den 
Straßen= und Wasserbau ist die Zahl der Techniker von fünf auf vier herabgesetzt worden, 
und es wird die vierte technische Rathsstelle mit dem Gehalte eines Kreisbauraths be- 
setzt werden. Die Bewerber um dlese Stelle haben sich innerbalb drei Wochen vorschrift- 
mäßig zu melden. « 
2) Die Bewerber um die erledigte zweite Stadtpfarrei zu Reutlingen, deren Ein- 
kommen, wozu keine Zehenten gehören, in Preisen des Sportelgesetzes zu 768 fl. berechnet 
ist, aben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu 
melden. Der künftige Geistliche hat sich die in Folge der Ablösungsgesetze etwa entstehenden 
Einkommens-Veränderungen gefallen zu lassen. 
3) Die Bewerber um die erledigte Parrei Neckarhausen, Dekanats Nürtingen, 
welche im Mutterorte 1051 und in dem ¼ Stunde entfernten, mit eigener Schule versehenen 
Filial Raidwangen 389 Kirchengenossen zählt, haben sich binnen vier Wochen bei dem evan- 
elischen Confistorium vorschriftmäßig zu melden. Das Einkommen derselben, zu dem keine 
eehenten gehören, ist in Preisen des Sportelgesetzes zu 740 fl. neben 20 fl. für Reise-Aufwand 
wegen des Filials berechnet. Der künftige Geistliche hat sich die Aenderungen in diesem Ein- 
kommen „welche zu Folge der Ablösungs-Gesetze etwa sich ergeben, gefallen zu lassen. 
4) Die Bewerber um die erledigte katholische Pfarrstelle in Dietelbofen, Dekanats 
Riedlingen, welche vorbehältlich ver Folgen der Ablösung ein beschreibungsmäßiges Einkommen 
von 837 fl. aus eigenen Gütern, Zehenten (453 fl.), Grundgefällen (218 fl.), Capitalien 
und Gebühren gewährt, haben ihre Gesuche binnen vier Wochen bei dem katholischen Kirchen- 
rath einzureichen. 
5) Die Bewerber um die erledigte katholische Pfarrstelle in Wurmlingen, Land- 
Dekanats Rottenburg, welche aus eigenen Gütern, Zehenten und Grundgefällen (2 fl.), 
Besoldungen (639 fl.) und Gebühren ein beschreibungsmäßiges Einkommen von 722 fl. ge- 
währt, haben ihre Gesuche binnen vier Wochen bei dem katholischen Kirchenrath einzureichen. 
  
  
  
  
Gedruckt bei G. Hasselbrink.
	        
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