Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

4) Die Bewerber um die wieder erledigte katholische Pfarrei Beersbach, Dekanats 
Ellwangen, welche nach richtig gestellter Berechnung aus eigenen Gütern, Zebenten (298 fl.), 
Grundgefällen (38 fl.), Capitalien, Besoldungen (24 fl.) und Gebühren ein beschreibungs- 
mäßiges Einkommen von 640 fl. gewährt, haben ihre Gesuche binnen vier Wochen bei dem 
katholischen Kirchenrath einzureichen. 
5) Die Bewerber um die mit einem Einkommen von 700 fl. verbundene Hauptlehr- 
stelle an der Realschule in Biberach, deren Lehrer vorzugsweise den Unterricht in franzö- 
sischer Sprache und in Geschichte zu übernehmen hat, haben sich binnen vier Wochen bei 
dem K. Studienrathe vorschriftmäßig zu melden. 
6) Die Bewerber um die mit einem Einkommen von 600 fl. nebst freier Wohnung 
verbundene Reallehrstelle in Friedrichshafen haben sich innerhalb drei Wochen bei dem 
K. Studienrathe vorschriftmäßig zu melden. 
unter Beziehung auf die Bekanntmachung des K. Justiz-Ministerium vom 8. Nov. v. J. 
wird das neunte Stück des Reichs-Gesetz-Blattes Fier angeschlossen. 
Am 8. d. M. sind die Rechtserkenntnisse vom Monat Oktober v. J. ausgegeben worden. 
  
  
Gedruct dei G. Hasselbrink.
	        
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