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Sodann haben Höchstdieselben vermöge höchster Entschließung vom 19. v. M. den
Cameralverwalter Schlotterbeck zu Mergentheim, wegen andauernder körperlicher Leiden,
und
den Hüttenverwalter Haas in Abtsgmünd wegen unverschuldeter Dienst-Untüchtigkeit
in den Pensionsstand versetzt; ferner
die Saline-Inspektorsstelle zu Clemenshall dem Saline-Verwaltungs-Assistenten Braun
von Friedrichshall, und
die Buchhaltersstelle bei dem Cameralamt Neuenstadt dem Finanz-Referendär Ebert
von Matzenbach gnädigst übertragen.
Seine Königliche Majestät haben Sich durch höchste Entschließung vom 20. v. M.
bewogen gefunden, den Oberlieutenant der K. Leibgarde zu Pferd, Prinzen Hermann
v. Sachsen-Weimar zum Rittmeister in derselben ohne Gehalt gnädigst zu ernennen.
Durch Pöchste Entschließung von demselben Tage haben Höchstvieselben dem Dom-
und Stadt-Caplan Schmid von Rottenburg die nachgesuchte Entlassung von seiner Stelle
gnädigst ertheilt; ferner
vermöge böchsten Dekrets vom 22. v. M. auf die erledigte Gerichtsnotarsstelle in
Waiblingen vden Gerichtsnotar Knecht in Leutkirch, seinem Ansuchen gemäß, gnadigst ver-
setzt, und
die erledigte Amtsnotarsstelle in Buchau, Oberamts Riedlingen, dem Amtsnotar
Stromenger in Schelklingen, Oberamts Blaubeuren, wie auch
vermöge hböchster Entschließung vom 24. v. M. die erledigte evangelische Stadtpfarrei
Friedrichshafen, Dekanats Ravensburg, dem Helfer Leube in Mlieningen, Amtsdekanats
Stuttgart, gnädigst übertragen.
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung von 26. v. M.
die erledigte Revierförstersstelle zu Schrozberg, Forsts Mergentheim, dem Forstamts-Assisten-
ten Capoll in Söflingen,
die Revierförstersstelle zu Dürrenwaldstetten, Forsts Zwiefalten, dem Forstwart Schulstz
in Margarethenhausen, Forsts Rottweil, und
die in Erledigung gekommene Bahnhof-Verwaltersstelle in Biberach dem Oberschaffner
Ziegler in Ludwigsburg gnädigst verliehen,
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