Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

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chen Briefe aufgeklebten Stempel einen geringeren Betrag, als die festgesetzte Tare, ausma- 
chen, so würde der Werth der Stempel für den Absender verloren seyn und die Briefe Sei- 
tens der französischen Posten als unfrankirt behanvelt werden. 
In der bereits ermäßigten Portotare für die frankirten Briefe nach und die un- 
frankirten Briefe aus Frankreich tritt eine Aenderung nicht ein. 
Frankfurt a. M. den 24. November 1849. 
Freiherr v. Dörnberg. 
C) Des Departements des Kirchen= und Schulwesens. 
Des Studienrathe. 
Bekanntmachung, betreffend das Ergebniß einer Dienstprüfung für Lehrstellen an höheren 
philologischen Lehranstalten. 
In Folge der vom 23—25. Oktober d. J. vorgenommenen Dienstprüfung sind für be- 
fähigt zu Lehrstellen an höheren philologischen Lehranstalten erklärt worden: 
1) August Föhr, Präceptor zu Aalen. 
2) Carl Holzherr, Repetent am Wilhelmestift in Tübingen. 
Stuttgart den 24. November 1849. Knapp. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Da bieher nicht gelungen ist, die Stelle eines Landesobersten der Bürger- 
wehr mit einem geeigneten Manne zu besetzen, so werden die Bewerber um diese Stelle 
aufgefordert, sich binnen drei Wochen bei dem Ministerium des Innern unter Nachweisung 
ihrer Befähigung zu melven. Der Landesoberst soll ein militärisch gebildeter Mann seyn, 
welcher zugleich mit den allgemeinen Staatseinrichtungen bekannt ist. Seine Aufgabe be- 
steht in der Beaufslchtigung und militärischen Leitung sämmtlicher Bürgerwehren, so wie in 
Berathung des Ministeriums des Innern in Bürgerwehr-Angelegenheit Die Besoldung 
wird je nach den bieherigen Dienst-Verhältnissen feslgesetzt werden; als Maximum wird je- 
doch die Besoldung eines Obersten von 2400 fl. nebst zwei Pferdsrationen und einer 
 
	        
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