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Gleiche Abndung trifft diejenigen Candidaten, welche Anderen während der Prüfung in
irgend einer Weise zu Lösung der gegebenen Fragen und Aufgaben behülflich find oder ihre
Hülfe annehmen.
8. 9.
Die Prüfungs-Gegenstände find für die Feldmesser erster Classe:
1) Arithmetik sowohl in Zahlen als Buchstaben mit Inbegriff der Lehre von den
Gleichungen zweiten und dritten Grads;
2) ebene Geometrie;
3) Stereometrie mit Anwendung auf Baumessungen jeder Art;
4) praktische Geometrie, namentlich Gewandtheit im Gebrauche sämmtlicher Meß-In-
strumente (Winkelmesser mit Nonien und Fernrohr, Meßtisch, Distanzenmesser,
u. s. w.), in Aufnahmen, Vertheilungen, Triangulirung, Nivellirungen jeder Art,
barometrischen und trigonometrischen Höhemessungen und Kenntniß der gangbarsten
Projections-Noten der Erdoberfläche;
5) ebene und sphärische Trigonometrie;
6) analytische Geometrie in der Ebene;
7)) Fertigkeit in dem reinen Auftragen und Auszeichnen von Aufnahmen in Netzen,
Karten und Grundrissen;
8) Darstellung des Ergebnisses von Vermessungen in Berichten und Gutachten.
S. 10.
Von Feldmessern zweiter Classe werden folgende Kenninisse verlangt:
1) Arithmetik in Zahlen und Buchstaben mit Inbegriff der Lehre von den Gleichungen
des ersten Grads, Ausziehung der Ouadrat= und Kubik-Wurzeln und die Lehre
von den Proportionen und den Logarithmen;
2) ebene Geometrie;
3) elementare Stereometrie, namentlich in der Anwendung auf Baumessungen;
4) die wesentlichen Sätze der ebenen Trigonometrie;
5) praktische Geometrie, namentlich Gewandtheit in Anwendung der Kreuzscheibe, des
Wirkelspiegels, des Meßtisches, der Bussole, so wie der gewöhnlichen Nivellir-In-
Instrumente, und Fertigkeit in Aufnahmen und Vertheilungen aller Art, soweit sie
mit den genannten Instrumenten ausgeführt werden können;