Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

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vermöge höchster Entschließung vom 8. d. M. den Stadtschultheißen Siegel in Ba- 
lingen in die Zahl der Rechts-Consulenten unter der Beschränkung aufzunehmen geruht, 
daß sich derselbe der Führung von Rechtsstreitigkeiten, sowohl für als gegen die Einwohner 
von Balingen, so wie in Sachen der dortigen Stadtgemeinde enthalte. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 12. d. M. 
den Obersten, Commandanten des zweiten Reiter-Regiments, v. Troyff, zum General- 
major gnädigst befördert, und demselben das Interims-Commando der Reiterei übertragen, 
den Stabsoffzier des zweiten Reiter-Regiments, Oberstlieutenant v. Rau, zum Com- 
mandanten dieses Regiments ernannt, und 
den als Adjutanten des Corps-Commandanten fungirenden Rittmeister v. Entreß- 
Fürsteneck zum Major und Stabsoffizier im zweiten Reiter-Regimente gnädigst befördert, 
den Zögling der höheren Reitkunst, charakterisirten Lieutenant v. Ellrichshausen 
zum wirklichen Lieutenant ernannt und dem vierten Reiter-Regimente aggregirt, so wie 
dem Lieutenant des sechsten Infanterie-Regiments v. Fischer vom Eichberg, unter 
gleichzeitiger Beförderung zum Oberlientenant, die nachgesuchte Entlassung aus dem K. 
Militärdienste gnädigst ertheilt. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Departements des Innern. 
Des Ministerium des Innern. 
a) Bekanntmachung, betreffend die Veränderung des Ortsnamens „Ganslosen“ in „Auendorf.“ 
Seine Königliche Majestät baben vermöge höchster Entschließung vom 28. v. M. 
der Bitte der bürgerlichen Collegien in Ganslosen, Oberamts Göppingen, um die Erlaubniß 
zur Veränderung des Ortsnamens, „Ganslosen“ in „Auendorf“ Znädigst entsprochen; 
was hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Stuttgart den 3. März 1849. Duvernoy. 
b) Bekanntmachung, betreffend das Ergebniß der am 22. Januar d. J. und den folgenden Tagen 
vorgenommenen zweiten Prüfung im Fache des Straßen-, Brücken= und Wasserbaues. 
Bei der am 22. Januar d. J. und den folgenden Tagen vorgenommenen zweiten 
Prüfung im Fache des Straßen-, Brücken= und Wasserbaues find für befähigt erkannt worden:
	        
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