Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

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In allen übrigen Beziehungen hat es bei den Bestimmungen der Verfügung vom 
S. Juli 1828 sein Verbleiben. 
Die Oberämter haben hienach das Erforderliche zu besorgen. 
Stuttgart den 13. December 1849. Schlayer. 
c) Bekanntmachung, betreffend das Erlöschen des den Mechanikern Eberbach und Vogt 
verliehenen Patents auf eine Methode der Anwendung der Schraubenwalzen bei Obstmahlmühlen. 
Da das durch höchste Entschließung vom 25. August 1847 (Reg. Blatt S. 347) den 
Mechanikern Eberbach und Vogt in Stuttgart auf die von ihnen vorgelegte Methode der 
Anwendung der Schraubenwalze bei Obstmahlmühlen verliehene Erfindungs-Patent durch 
Verzicht der Patent-Inhaber erloschen ist; so wird dieß biemit zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht. 
Stuttgart den 13 December 1849. Schlayer. 
4.) Bekanntmachung, betreffend die Verleihung der silbernen Verdienst-Medaille an den 
Gestüts-Bereiter Weber. 
Seine Ksnigliche Majestät haben vurch höchste Entschließung vom 12. d. M. 
dem Gestütsbereiter Weber in Offenhausen, in Anerkennung seiner vieljährigen eifrigen 
und nützlichen Dienste bei der Gestüts-Anstalt, die filberne Cioil-Verdienst-Medaille in Gna- 
den verliehen. 
Stuttgart den 14. December 1849. Schlayer. 
) Der Departements des Innern und der Finanzen. 
Der Ministerien des Innern und der Finanzen. 
Verfügung, betreffend die Uebergabe der in den beiden Ablösungsgesetzen vom 24. August d. J. 
bezeichneten Grundabgaben an die Gefäll-Ablösungekasse. 
In den beiden Gesetzen vom 24. August d. J., 
betreffend die Erläuterung und theilweise Abänderung des Gesetzes vom 14. April 
1848 und betreffend die Beseitigung der Ueberreste älterer Abgaben,
	        
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