Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

Regierungs-Blatt 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Donnerstag den 27. December 1849. 
  
In — alt. 
Königliche Dekrete. Königliches Manifest aus Anlaß der Auflösung der Ständeversammlung. 
  
Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Königliches Manifest 
auc Anlaß der Auflösung der Ständeversammlung. 
Wilheim, 
König von Württemberg. 
Von dem aufrichtigen Streben beseelt, den Forderungen einer fortgeschrittenen Zeit zu 
genügen, und alle von Uns ertheilte Zusicherungen in gewohnter Treue zu erfüllen, haben 
Wir die Versammlung der Abgeordneten des Landes berufen, um gemeinschaftlich mit den- 
selben diejenigen Abänderungen der Verfassung, welche durch die Abschaffung der Standes= 
vorrechte des Adels nöthig werden oder sonst als zweckmäßig erscheinen, zu berathen und 
mit ihnen einen weiteren Grundvertrag in derselben Weise abzuschließen, wie Wir zu An- 
fang Unserer Regierung mit Unserem Volke Uns über einen Staatsverfassungs-Ver- 
trag geeinigt haben, zu dessen unverbrüchlicher Festhaltung sich die Abgeordneten des Volks 
im Namen des ganzen Landes auf das Feierlichste verpflichteten, nachdem auch Wir ge- 
lobt hatten, diesen Vertrag fest und unverbrüchlich zu halten und zu erfüllen und gegen 
alle Eingriffe und Verletzungen zu schützen und in Kraft zu erhalten. Wir vurften Uns 
der Hoffnung hingeben, daß die nothwendigen Aenderungen der Staatsverfassung bei gegen- 
seitigem guten Willen und eincr aufrichtig angestrebten Verständigung sich in kurzer Zeit 
bewerkstelligen lassen und dadurch Un serer Regierung möglich gemacht werde, der Beför- 
derung des allgemeinen Wohls, insbesondere den durch die jüngsten Zeitereignisse so sebr
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.