Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

84

die  bei  dem  evangelischen  Consistorium  in  Erledigung  gekommene  Kanzlei-Asfistentenstelle
  dem  Oberamts-Aktuar  Mützel  von  Böblingen  gnadigst  übertragen.

Am  9.  dv.  M.  erbielt  ver  von  der  gräflich  Plettenberg'schen  Patronatherrschaft  auf  die
Kaplanei  in  Mietingen,  Dekanats  Wiblingen,  ernannte  Pfarrer  Rödler  in  Sießen,,

am  13.  d.  M.  vie  dem  Predigtamts-Candidaten  Haug  von  Stuttgart,  von  dem  Fürsten
  v.  Löwenstein-Wertheim-Rosenberg  ertheilte  patronatische  Nomination  zu  der  evangelischen
Stadtpfarrei  Widdern,  und

am  16.  d.  M.  die  patronatische  Ernennung  des  von  Buchau  gebürtigen  Priesters  J.  A.
Hoyer  auf  die  St.  Catharina-Caplanei  in  Herbertingen,  Dekanats  Saulgau,  die  landesberrliche
  Bestätigung.

II.  Verfügungen  der  Departements.

A.)  Der  Departements  der  Justiz,  des  Innern  und
der  Finanzen.

Der  Ministerien  der  Justiz,  des  Innern  und  der  Finanzen.
Bekanntmachung,  betreffend  die  Heitzungspreise  für  die  Gefängnisse  bei  den  Bezirksstellen.
Nach  dem  gegenwärtigen  Stande  der  Preise  des  Brennholzes  wird  das  Heitzungsgeld

für  die  Bezirksgefängnisse  auf  jeden  Ofen  und  Tag,  unter  Abänderung  der  dießfälligen
Ministerial-Verfügung  vom  29.  November  1845  (Reg.  Blatt  S.  523),  vom  20.  März  1849
an  in  folgender  Weise  festgesetzt:
I.  Neck  ar-Kreis.
Bei  den  Bezirksstellen  zu
Besigheim,  Heilbronn,  Ludwigsburg,  Marbach,  Reckarsulm,  Weinsberg  auf  13  kr.
Brackenheim,  Cannstatt,  Eßlingen,  Maulbronn,  Stuttzart  Veibingen  auf.  12  kr.

Backnang,  Böblingen,  Leonberg  af  .  .  11  kr.

Waiblingen  auf  ...  .  -.  ·—..  10  kr.
1I.  In  dem  re

Herrenberg  aauff  ...  ...  .....13kr.

Horb,  Reutlingen,  Tũbingen  auf  .  ..  12  kr.