Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

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Berathung einer Revision der Verfassung. 237. Bekanntmachung, betreffend die bevor- 
stehende Wahl von Volksvertretern. 247. Instruktion zu Vollziehung des vorstehenden 
Gesetzes. 239. K. Verordnung, betreffend die Einberufung der Versammlung ven Volks- 
vertretern zur Berathung einer Revision der Verfassung. 709. K. Verordnung, betref- 
fend die Abänderung der von den Milgliedern der verfassung-berathenden Berfammlung 
zu beschwörenden Eidesformel. 710. 
Bolksbewaffnung, s. Bürgerwehr. 
Volksfest, s. landwirthschaftliches Fest. 
Volksschullehrer, s. Schullehrer. 
W. 
Waarenschau. Verfügung, betreffend die Aufhebung der Waarenschau bei dem Gewerbe der 
Hafner. 18. 
Wahlbezirke für die bevorstehende Wahl von Abgeordneten zum Zwecke der Berathung einer 
Revision der Verfassung. 255. Verfügung, betreffend eine Abänderung der Abstimmungs- 
bezirke des Oberamts Gerabronn für die bevorstehende Abgeordnetenwahl. 308. 
Waldeigenthum. Gesetz. betreffend den Schutz desselben. 289. 
Wasserstraßen. Bekanntmachung, betreffend die Zeit der Sperrung öffentlicher Wasserstraßen. 
671. 
Wechselordnung. Gesetz in Betreff der Einführung der allgemeinen deutschen Wechselordnung 
im Königreiche. 125. Verfügung, betreffend die Vollziehung des §. 9 des Gesetzes vom 
6. Mai 1859 in Betreff der Einführung der allgemeinen deutschen Wechselordnung im 
Königreiche. 128. K. Verordnung in Betreff der allgemeinen Feiertage. 233. 
Weinlese. Verfügung in Betreff derselben. 632. 
Wilhelmsstift in Tübingen. Bekanntmachung, betreffend die Aufnahme in dasselbe. 660. 
Wochenblatt für Land= und Hauswirthschaff, und für Handel und Gewerbe. Herausgabe dessel- 
ben. 4. 
Wirthe. Verfügung, betreffend die Visitation der Maaße und Trinkgeschirre der Wirthe. 307. 
Z. 
Zehenten. Gesetz, betreffend die Ablösung der Zehenten. 181. Bedingungen der Ablösbarkeit. 
1481. Art. 1—7. Ausmittlung des Ablösungskapitals. 18ä. Art. 8—-415. Verzinsung und 
Tilgung des Ablösungskapitals. 138. Art. 14—21. Von Rechten Dritter. 191. Art. 22—41. 
Vom Verfahren bei der Ablösung der Zehenten berechtigter Privaten. 197. Art. 42—57. 
Vom Verfahren bei der Ablösung der Zehemtrechte de5 Staatskammerguts, der Hof- 
domänenkammer und der Körperschaften. 203. Art. 58 — 62. Schlußbestimmungen in 
Beziehung auf das Verfahren. 20. Art. 65 — 68. Verfahren bei streitigem Recht auf 
den Zehentbezug oder auf die Zehentlast. 206. Art. 66—68. Berichtigungen in Betrref
	        
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