Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1850. (27)

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welche an dem Ablösungskapital abgehen, daher die Schuldigkeit der Pflichtigen nur 
6 noch beträgt —:. 14,376 fl. 
deren Verzinsung vom 1. Januar 1851 an lauft. 
2) Für den Zehentberechtigten: 
die Zinsforderung aus 000 fl. Capital beträgt auf 
jedes der drei Jahr 1848—550 360 ff. — , 
Zusammen —i. 1080 fl — 
Der Zehentberechtigte erhielt im Jahr 1848, über Ab- 
zug der an den Absindungobert chizien ebgehebenen 
350 fl. ... . 450 fl. — 
hiezu kommen Zwischenzinse aus den iber die erwach 
sene Zinsforderung von 360 fl. erhaltenen 90 fl. 
auf die Jahre 1849 und 1850 à 3 fl. 33 kr. 7 fl. 12 kr. 
im Jahr 1819 450 fl. — 
biezu Zwischenzins aus 900 fl. auf das Jahr 1850 3 fl. 36 kr. 
im Jahr 1880 450 ffl. — 
1360 fl. 48 kr. 
Der Zehentberechtigte hat somit über die Zinsfordernung erhoben 280 fl. 48 kr. 
welche an seiner Capitalforderung abgehen, daher letztere nur noch beträgt 
—:. 8719 fl. 12 kr. 
sammt Zins vom 1. Januar 1851 an. 
3) Für den Abfindungsberechtigten: 
die Zinsforderung aus 6000 fl. Capital beträgt auf jedes der drei 
Jahre 1848—50 —.: 240 fl. zusamen 720 fl. — 
der Abfindungsberechtigte erhielt im Jahr 1848 350 fl. — 
hiezu kommen Zwischenzinse aus den über die erwach- 
sene Zinsforderung erhaltenen 110 fl. auf die Jahre 
1849 und 1850 à 4 fl. 2444Eer. 8 fl. 48 kr. 
im Jahr 1819 . 350 fl. — 
hiezu Zwischenzins aus lios. auf ve das Jabr 1850 4 fl. 24 kr.
	        
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