Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1850. (27)

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gonnen. Die Rente von jetzt an auf ewige Zeiten ist durch ihren 6fachen Werth abgelöste 
Die voll zu entschädigende Rentensumme für die der Vergangenheit angehörigen 90 Jahr. 
findet man aus Tabelle III. 
Ist z. B. das Baucapital, wie im ersten Beispiel des §. 5, 8000 fl., also die Neubau- 
rente 2,883 fl., so hat man, um die volle Entschädigung für die Vergangenheit zu finden, 
diese Rente mit der Zahl 443,35 zu multipliciren, welche in Tabelle III. bei der Jahres- 
zahl 90 steht. Da nämlich 443,35 fl. die Summe einer 90mal bezogenen Rente von 1 fl. ist, 
so ist die entsprechende Summe einer Rente von 2,883 fl.: 
a) 2,883 K 443,35 —= 1278,178 fl. 
Hiezu kommt die Abfindung für alle künftigen Rentenbezüge mit 
b) 2,883 x 16 = 46,128 fl. 
Gesammtbetrag der Absindung —2. 1324,306 fl. = 1324 fl. 18 kr. 
Da man die Zahl 2,883 zuerst mit 443,35 und dann noch mit 16 zu multipliciren, 
beide Producte aber zusammenzufassen hat, so rechnet man kürzer und bequemer, wenn man 
obige Zahl sogleich mit 443,35 + 16, d. i. mit 459,35 multiplieirt. Man erhält (wie oben): 
459,35 K 2,883 = 1324,306. « 
Zweites Beispiel. 
Baucapital: 12000 fl. 
Ordentliche Periode: 250 Jahre. 
Vorperiode: 90 Jahre. 
In die Vergangenheit fallen also 160 Jahre. 
Neubaurente bei 100 fl. Capital (nach Tabelle II.): 0,0018539 fl. 
Neubaurente bei 12000 fl. Kapital: 120 K 0,001854 fl. = 0,22248 fl. 
Summe einer 160jährigen Rente von 1 fl. (nach Tabelle III.): 3741 fl. 
a) Summe einer 160jährigen Rente von 0,22248fl.: 
0,22248 X 3741 fl. = 832,29768 fl. 
b) 0,22248 fl. x 16 = 3,55968 fl. 
Abfindungssumme: 835,85736 fl. = 835 fl. 51 kr. 
Kürzer: 3741 + 16 = 3757 
0,2225 K 3757 = 835,9.
	        
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