Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1850. (27)

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III. Rohertrag dieser Zehenten. 
Der durchschnittliche jährliche Rohertrag, welcher die unter Ziff. II. bezeichneten Zehent- 
rechte in der 18jährigen Durchschnittsperiode von 1830— 1847 gewährt haben, berechnet sich 
nach der Ertragsnachweisung Z.. der Acten auf —:. 1,287 fl. 30 kr. 
IV. Abzüge (Bezugskosten, Nachlässe, Gegenleistungen) 
Der Jahreswerth derselben beträgt nach der hierüber gefertigten 
.. er Acten) —:- 350 fl. 
Zusammenstellung von den 18 Jahren 1829(— 
V. Zehent-Reinertrag. 
Von dem Nohertrag Ziff. III. **“2“ den Aufwand Zif— IV., 
. .—:· 937 fl. 30 kr. 
bleibt jährlicher Reinertrag 
VI. Zehentablösungs-Capital 
Der 16fache Betrag dieses jährlichen Reinertrags bilvet nach Art. 8 
des Zehentablösungs-Gesetzes das Ablösungs-Capital mit —:. 
VII. Bezeichnung der auf den abgelösten Zehenten ruhenden 
Lasten und der hiefür bestimmten Abfindungen 
der Acten haften auf den abgelösten 
15,000 fl. 
Nach der Darstellung — 
Zehenten folgende Lasten 
1) Competenzen: 
a) an die e 4 N. ichrlich 
Geld: .. *“ — fl. kr. 
Naturalien: 
Roggen... . . . —: Schfl. Sri. 
Dinkel —1 —- 
Haber. .—:· — — 
Die hiefür bestimmte Abfindung beirãgt ’? :: 40000 fl. 
h) an die Schusstelle daselbst 
Besoldungsbeitrag: 
Roggeen —:. Schfl. Sri 
Dinkel 81 — — 
..- 1. 15,500 fl. 
13 
Abfindung
	        
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