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Zu zwei Geschützen:
1 Commandant, Oberlieutenant,
1 Lieutenant,
1 Feldwebel,
1 Fourier,
2 Hornisten,
4 Obermänner,
30 Kanoniere.
6. 17.
Für eine Sappeur= (Pompier-) Abtheilung sind einschließlich der Officiere und Unter-
officiere erforderlich: 43 Mann.
Bei diesem Mannschaftsstand kommen folgende Stellen vor:
1 Commandant, Hauptmann,
1 Lieutenant,
1 Oberfeldwebel,
2 Feldwebel,
1 Fourier,
4 Obermänner,
3 Tambours,
30 Sappeurs.
Bei 75 Mann tritt ein Oberlieutenant hinzu. Außerdem ist bei einem größeren Mann-
schaftsstand die Stelle der Obermänner zu vervielfältigen, so daß auf je 10 weitere Sappeurs
(Pmpiers) 1 Obermann mehr aufgestellt wird.
Bei einem Mannschaftsstand von mehr als 150 Mann werden zwei Compagnien ge-
bildet, welchen ein Stabsofficier vorgesetzt wird, dessen Stab weiter aus einem Adjutanten
und einem Fourier besteht.
S. 18.
Für Reiterei-Abtheilungen bestimmt das Gesetz als Minimum eine Zahl von 30 Mann,
mit Ausschluß der Spielleute. Wünschenswerth ist es, daß die Reiter eigene Pferde besttzen;
jedenfalls aber muß von ihnen die Nachweisung verlangt werden, daß sie stets über ein Reit-
pferd verfügen können.