Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1850. (27)

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Formular  II.  zu  §.  25.

Bürgerwehr.

Stuttgart  den  18.  März  1850.

Einsicht  genommen  und  gut  geheißen.
Stuttgart  den  20.  März  1850.

Der  provisorische  Befehlshaber:

v.  Müldenstein.

Zweites  Banner.

Erste  Compagnie.

Meldung:

Bei  dem  heutigen  ordnungsmäßig  angesagten

  Exerciren  sind  die  Wehrmänner
Gottlieb  Lutz  und
Jakob  Laußer

ohne  Entschuldigung  ausgeblieben.

Ich  habe  daher  Jedem  eine  Strafe  von
30  kr.  angesetzt  und  ihnen  hievon  durch  den
Oberfeldwebel  Herter  Eröffnung  machen
lassen.

Der  Compagnie-Commandant:
Hauptmann  Härlin.
Gesehen  und  an  den  Befehlshaber  befördert.
Stuttgart  den  19.  März  1850.

Der  Bataillons-Commandant:
Major  Camerer.

Anmerkung:  Nachdem,  die  Einsichtnahme  von  dem  Oberbefehlshaber  beurkundet  ist,  wird  diese  Meldung
  wie  bei  Formular  l.  durch  das  Banner-Commando  wieder  an  das  Compagnie=Commando

  zurückgegeben.