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Formular II. zu §. 25.
Bürgerwehr.
Stuttgart den 18. März 1850.
Einsicht genommen und gut geheißen.
Stuttgart den 20. März 1850.
Der provisorische Befehlshaber:
v. Müldenstein.
Zweites Banner.
Erste Compagnie.
Meldung:
Bei dem heutigen ordnungsmäßig angesagten
Exerciren sind die Wehrmänner
Gottlieb Lutz und
Jakob Laußer
ohne Entschuldigung ausgeblieben.
Ich habe daher Jedem eine Strafe von
30 kr. angesetzt und ihnen hievon durch den
Oberfeldwebel Herter Eröffnung machen
lassen.
Der Compagnie-Commandant:
Hauptmann Härlin.
Gesehen und an den Befehlshaber befördert.
Stuttgart den 19. März 1850.
Der Bataillons-Commandant:
Major Camerer.
Anmerkung: Nachdem, die Einsichtnahme von dem Oberbefehlshaber beurkundet ist, wird diese Meldung
wie bei Formular l. durch das Banner-Commando wieder an das Compagnie=Commando
zurückgegeben.