Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1850. (27)

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8. 17. 
Für die Größe des Kirchenbesuchs dient die gewöhnliche Frequenz des sonntägigen Got- 
tesdienstes zum Maaßstab. In der Regel wohnen bei den Katholiken 3, bei den evange- 
lischen Glaubens-Genossen z der Gesammt-Seelenzahl der Kirchengemeinde, d. h. der Ge- 
sammtheit der innerhalb des Kirchsplels ihren ständigen Wohnsitz habenden Familien des 
betreffenden Religionstheiles, dem Gotteodienste bei. 
Abweichungen von dieser Regel sind nur aus sehr triftigen, nicht auf bloß vorüber- 
gehenden Umständen, sondern auf bleibenden Ursachen beruhenden Gründen anzunehmen. 
8. 18. 
Die Frequenz wird jedoch geringer angenommen werden können: 
1) in größeren Städten; 
2) bei zerstreut wohnenden Gemeinden, namentlich in rauhen Gebirgs-Gegenden; 
3) bei Pfairkirchen mit entlegenen Filialorten, hier jedoch nur soweit, als dabei der 
Besuch der Kirche durch Bewohner vieser Filialorte in Betracht kommt; 
4) bei allen katbolischen Kirchen, an welchen mehr als ein Geistlicher angestellt ist, mit- 
bin an Sonntagen mehrere Male Messe gelesen wird, und bei allen evangelischen 
Kirchen, an welchen auch des Nachmittags Gottesdienst mit Predigt gehalten wird. 
Doch ist auch hier immerhin als Bedürfniß anzunehmen, daß die Kirche bel Kathollken 
für 3, bei Evangelischen für 7 der Kirchspiel-Genossen hinlänglichen Raum gewährt, wenn 
nicht im einzelnen Falle besondere Anstände eine andere Annahme rechtfertigen. 
8. 10. 
Eine das in §. 17 und 18 aufgeführte Maaß übersteigende Frequenz des sonntäglichen 
Gottesdienstes dagegen wird öfters vorhanden seyn bei Marrkirchen in Fillalorten, wenn 
nicht jeden Sonntag Gottesdienst darin gehalten wird. 
Wo die Schätzer eine Abweichung von der Regel für nöthig erachten, haben sle die 
wirkliche Frequenz des Gottesdienstes sorgfältig zu untersuchen und den Erfund in dem Schä- 
tzungs-Protokoll gehörig nachzuweisen. 
8. 20. « 
Bei der Beurtheilung der Zulänglichkeit der Größe des vorhandenen Kirchengebäudes 
ist die zur Zeit der Schätzung bestehende innere Einrichtung der Kirche nur dann maßgebend, 
wenn der ganze für Stühle verwendbare Raum auch wirklich vollständig dazu benützt ist. 
Wo dieses nicht der Fall ist, haben vie Schätzer zu untersuchen, in wie weit durch Be-
	        
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