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Beilage I.
Schätzungs-Protokoll
über
die Ablösung der Baulast an der Kirche und dem Pfarrhaus zu N.
Nach der erhaltenen Mittheilung sind Gegenstand des Schätzungs-Verfahrens:
a) die prinzipale Verbindlichkeit, die Kirche zu N., mit Ausschluß des Thurms und der
Kirchhofmauer, im Stande zu erhalten, nach Bedürfniß zu erweitern, und im Falle
das Gebäude in Abgang kommen sollte, dasselbe neu zu erbauen.
Den Innbau der Kirche (Orgel, Kanzel, Altar, Kirchenstühle) unterhält die Hei-
ligen-Pflege; wenn, und so weit jevoch deren Mittel nicht zureichen, liegt dem N. N.
als Großzehentberechtigten die Verbindlichkeit ob, auch den Innbau herzustellen und zu
unterhalten. Die Anschaffung der Glocken sammt Zugehör liegt der Gemeinde ob.
b)) Die Last der Anschaffung und Unterhaltung der Kirchenuhr nebst Zugehörde.
I60) Die Last der Unterhaltung und des Neubaues des Parrhauses mit Waschküche, Scheuer,
Stallung, Hof= und Gartenzaun.
Zu allen hiebei vorkommenden Baulichkeiten haben die Parochianen herkömmlich die
erforderlichen Hand= und Fuhrdienste unentgeldlich zu leisten, auch hat der Bewohner des
Pfarrhofes die kleinen baulichen Ausbesserungen nach Maaßgabe der Verordnungen vom
2. Oktober 1817 und 28. November 1820 ohne Vergütung auf seine Rechnung zu besorgen.
Die unterzeichneten Schätzungs-Mitglieder haben nun am .. dieses Monats die frag-
lichen Bauten genau untersucht und hiebei alle zur Vornahme der Schätzungen erforderlichen
Notizen erhoben.
Das Ergebniß ver Untersuchungen ist Folgendes:
- I. Die Kirche.
Die Kirche besteht aus Langhaus, Chor, Sakristei und Thurm, welche nach gothischer
Bauart schon vor langer, diesseits nicht näher bekannter Zeit erbaut worden sind.
Das Langhaus hat 80“ Länge, 50“7 Breite im Lichten, und wird durch 2 Reihen von
je 4 Pfeilern in 3 Schiffe abgetheilt. Das Mittelschiff ist an beiden Enden je 14“ länger
als die Seitenschiffe, im Lichten 22“ breit und etwa 30“ boch, mit flacher Decke versehen.