Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1850. (27)

329 
N30. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Montag den J. Oktober 1850. 
Inhalt. 
  
Königliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Gebühren der bei Gebäude-Einschätzungen 
um Zwecke von Ablösungs-Berechnungen verwendeten Techniker. — Verfügung, betreffend die Taxe für die 
zur selbsiständigen Behandlung von Thierseuchen in Gemäsheit der Ministerial-Verfügung vom 12. Augußt 
1846 ermächtigten Thierärzte. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
Des Departements des Innern. 
I. Des Ministerium des Innern. 
Verfügung, betreffend die Gebühren der bei Gebäude-Einschätzungen zum Zwecke von 
Ablösungs-Berechnungen verwendeten Techniker. 
Zu gleichförmiger Festsetzung der Gebühren der Techniker, welche bei Gebäude-Einschä- 
tzungen zum Zwecke von Ablösungsberechnungen verwendet werden (Instruktion für das 
Verfahren bei den zu Bemessung der auf dem Zehenten haftenden Baulasten nöthigen Schä- 
tzungen §. 1 ff.), wird in Folge einer nach vorgängiger Vernehmung des Geheimenraths er- 
gangenen böchsten Cntsckließung Seiner Königlichen Majestät vom 23. d. M. Fol- 
gendes verfügt:
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.