Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1850. (27)

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5) Die bei einer Verlosung gezogenen Kapitalien werden öffentlich bekannt gemacht, und 
drei Monate nach dieser Bekanntmachung durch die Ablösungskasse ausbegahlt. 
Mit dem Ablaufe vieses Termins hört die Verzinsung der gekündigten Kapi- 
talien auf. 
Aufschrift der Obligation (auf deren Rückfeite). 
Lit. A. Erste Serie. Nro 
Schuld-Verschreibung 
über 
1000 fl. Zehent-Ablösungs-Kapital, 
zu vier Procent verzinslich 
auf den 1. Januar. 
II. Formular eines Coupon. 
Lit. A. Erste Serie. Nro. 
1. Coupon auf den 1. Januar 18. 
Für Vierzig Gulden, im 24½ Guldenfuße, 
jährlichen Zins aus 1000 Gulden Zehent-Ablösungskapital; zahlbar in Stuttgart durch die 
K. Zehent-Ablösungskasse, in anderen Theilen des Landes durch die K. Cameralämter, so 
weit der Kassenbestand der Letzteren an Zehent-Ablösungsgeldern hiezu ausreicht. 
Troden- K. Württembergische Zehent-Ablösungskasse: 
W- (lac simile des Kassiers.) 
—:. 40 fl.
	        
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