Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1850. (27)

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Nähere Bestimmungen. 
1) Wie 1. in den Scheinen auf den Inhaber. 
2) — 2. — — — 
3) — 3. — — — 
4) Die Verzinsung geschieht jährlich auf den 1. Januar. 
Die Zinse werden gegen Quittung in Stuttgart durch die Zehent-Ablösungskasse 
bezahlt. 
5) Der Gläubiger kann diese Schuldverschreibung bei der Ablösungskasse in einen Schein 
auf den Inhaber umwandeln lassen; eine Rückverwandlung des letzteren Papiers in 
einen Schein auf den Namen ist nicht gestattet. 
6) Die bei einer Verlosung gezogenen Kapitalien werden öffentlich bekannt gemacht 
und drei Monate nach dieser Bekanntmachung vurch die Ablösungskasse ausbezahlt. 
Mit dem Ablaufe dieses Termins hört die Verzinsung der gekündigten Kapita- 
lien auf. 
Aufschrift der Obligation (auf deren Rückseite). 
Lit. B. Erste Serie. Nro. 
Schuld-Verschreibung 
über 
1000 fl. Zehent-Ablösungs-Kapital 
zu vier Procent verzinslich 
auf den 1. Januar. 
  
Gedruckt bei G. Hasselbrink.
	        
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