Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1850. (27)

355 
34. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 5. November 1850. 
  
Inhalt. 
Könlgliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Führung warmer Pressen durch Färber 
zum Ausrüsten der von ihnen gefärbten Stoffe. — Verfügung, betreffend die Vornahme einer neuen Wahl 
von Abgeordneten der Oberamtsbezirke Böblingen und Neresheim. — Verfügung, betreffend die Umlage der 
Grund-, Gefäll--, Gebäude= und Gewerbe-Steuer auf die ersten sechs Monate des Jahres 1850—51. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Departements des Innern. 
Des Ministerium des Innern. 
a) Verfügung, betreffend die Führung warmer Pressen durch Färber zum Ausrüsten der von ihnen 
gefärbten Stoffe. 
Da bei der gegenwärtigen Entwicklung der Färberei die Anwendung der warmen Presse 
zur vollständigen Ausrüstung der Fabrikate dieses Gewerbes unentbehrlich ist, und in verschle- 
denen Landestheilen bisher schon das in §. 20 der Tuchscheerer-Ordnung vom 13. November 
1721 enthaltene Verbot der Führung warmer Pressen durch die Färber vermöge eines ent- 
zegenstehenden Herkommens nicht zur Anwendung kam; so wird in Folge höchster Ent- 
schließung Seiner Könltglichen Majestät vom 16. d. M. auf den Grund des Art. 11 
der revidirten allgemeinen Gewerbe-Ordnung, unter Abänderung des angefährten §. 20 der
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.