Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1850. (27)

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c) die Cataster-Ansätze für die Gewerbesteuer 
betragen 
zur Umlage der Summe von 250,000 fl. 
kommen daher auf 100 fl. Cataster-Ansatz .. 61 fl. 35 kr. 5h blr. 
Nachdem hiernach die Jahressteuer für das erste Halbjahr von 1837 unter die Ober- 
amtsbezirke auf die aus der Beilage ersichtliche Weise vertheilt worden ist; so werden nun 
die K. Oberämter angewiesen, unverweilt die Vertheilung der Steuern auf die einzelnen 
Orte 2c., unter Zugrundlegung des Landes-Catasters vorzunehmen, auch dafür zu sorgen, 
daß die Unteraustheilung auf die Steuerpflichtigen nach den verschiedenen Catasterzweigen 
je abgesondert auf das Grund-, Gefäll-, Gebäude= und Gewerbe--Cataster vollzogen werde. 
In Beziehung auf die instruktionsgemäße Fortführung der Gebäude= und Gewerbe- 
steuerrollen, die rechtzeitige Vornahme des Steuersatzes, die richtige Fortführung der Ober- 
amts-Uebersichten, übereinstimmend mit den Canzlei-Eremplaren, so wie die Benützungsart 
des Steuer-Catasters zu der Umlage der Körperschafts-Anlagen, endlich hinscchtlich ver recht- 
zeitigen Unteraustheilung der Steuern und der sorgfältigen Ueberwachung des Einzugs und 
der Ablieferung der Steuern, werden die K. Oberämter auf die ihnen hierüber schon früher 
ertheilten Weisungen, insbesondere in der Verfügung des Steuer-Collegiums vom 30. Juni 
1848 (Reg. Blatt S. 301) verwiesen. 
1# 
Stuttgart den 20. Oktober 1850. Hefele. 
.405,855 fl. 26 kr. 
Genehmigt von dem Finanz-Ministerium den 31. Oktober 1850. 
Knapp.
	        
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