Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1850. (27)

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1) Es wird bis zum Zusammentritt des nächsten Landtags an der Stelle des Ausschusses 
eine provisorische Schuld ltungs-Commission, durchaus mit den Rechten und Pflichten, 
welche in dieser Beziehung dem ständischen Ausschusse zustehen, niedergesetzt, und zwar er- 
nennen Wir in dieselbe aus der Zahl der am 10. August 1849 gewählten Mitglieder des 
ständischen Ausschusses: 
den Fürsten v. Waldburg-Wolfegg-Waldsee, 
den Grafen v. Rechberg, 
den Direktor Unserer Centralstelle für Gewerbe und Handel, v. Sautter, 
den Freiherrn Hofer v. Lobenstein, 
den Rechts-Consulenten Veiel, 
den Professor Dr. Kuhn, 
von welchen Mitgliedern Wir zum Vorstande der Commission bestellen: 
den Grafen v. Rechberg, 
und zu seinem Stellvertreter: 
den Direktor v. Sautter. 
  
2)) Diese Commission hat sich in Allem auf das Genaueste nach den bestehenden Gesetzen 
und Normen für Verwaltung des Staatsschuldenwesens, insbesondere nach den Vorschriften 
der Verfassung und des revidirten Staatsschuldenzahlungs-Statuts vom 22. Februar 1837 
zu achten, und die Beamten und Diener der Staatsschulvenzahlungs-Kasse haben ihren in 
dieser Gemäsheit ergehenden Anordnungen gebührende Folge zu leisten. 
Gegeben Stuttgart den 26. November 1850. 
Wilheilm. 
Miller. Wächter-Spittler. Linden. Knapp. Plessen. 
Auf Befehl des Königs: 
der Cabinets-Direktor: 
Maucler. 
  
Gedruckt bei G. Hasselbrink.
	        
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