Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1850. (27)

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beträge zur Folge haben, und welche bei Prüfung der Steuerverzeichnisse für dieses Jahr 
etwa nicht mehr berücksichtigt werden konnten, find in den Steuerverzeichnissen für 1850—51 
zu berücksichtigen, während Aenderungen, welche in dem Zeitraume vom Abschluß der letzteren 
bis zum Ende des gedachten Etatsjahres eintreten, in den Steuerverzeichnissen des nächst- 
folgenden Jahres durch die entsprechenden Aktiv= und Passiv-Nachträge auszugleichen sind. 
Stuttgart den 18. December 1850. 
Knapp.
	        
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