Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1850. (27)

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N 40. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Ausgegeben Stuttgart Sonntag den 29.December 1850. 
  
Inhalt. 
Königliche Dekrete. K. Verordnung zum Schutz gegen den Mihbrauch der Presse. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Ausfertigung der Urkunden über die Un- 
terhaltungskosten-Beiträge der von den Schwurgerichtshosen verurtheilten und in die Strasanstalten eingelieferten 
Personen. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Königliche Verordnung 
zum Schutz gegen den Mißbrauch der Presse. 
Wilhelm, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
In Erwägung, daß die Handhabung der Vorschriften des Gesetzes vom 30. Januar 
1817 der periodischen Presse gegenüber eine nähere Festsetzung der Stellung und Verbind- 
lichkeiten der Herausgeber von Zeitschriften dringend erheischt, und in Betracht des vielfa- 
chen groben Mißbrauchs der Presse, welcher sich besonders in Zeitschriften und Zeitungen 
kund gibt, verordnen und verfügen Wir, auf den Antrag Unseres Gesammt-Ministe- 
riums und nach Vernehmung Unseres Geheimen-Raths, auf den Grund des §&. 89 der 
Verfassung, vorbehältlich der Verabschiedung eines Preßgesetzes auf dem nächsten Landtage, 
wie folgt:
	        
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