Systemalisches Register. XVII
der inneren Bedeutung der Handlung, aus dem Beweggrunde und
dem Zwecke des Handelnden ableiten. 184.
8 61. Beginn der Strafantragsfrist. 65.
§ 117 Abs. 1. Die bayerischen Forstgehülfen sind Hülfsbeamte
der Staatsanwaltschaft und als solche bei Jagddelicten zur Vornahme
einer Beschlagnahme berechtigt. Oertliche Unzuständigkeit
eines Forstbeamten steht unter gewissen Umständen der Vornahme
einer Beschlagnahme nicht entgegen. 365.
5W 123. 73. Von einer sogenannten Gesetzesconcurrenz kann
nicht die Rede sein, wenn die Thatbestandsmerkmale mehrerer Reate
begrifflich verschieden sind. Die thatsächliche Uebereinstimmung
derselben schließt die Annahme einer Idealconcurrenz nicht aus. 19.
8 180. Der Mangel des Willens, der Verübung einer Handlung
entgegenzutreten, genügt nicht, um die Gewoßnhettsmest
keit des Handelnden darzuthun. 345.
8 193. Es ist nicht rechtsirrthümlich, wenn einem aus § 186
Verurtheilten, welcher z# seiner Vertheidigung die beleidigenden
Tatsochen wiederholt behauptet, der Schutz des § 193 versagt
wird. 22.
8 196. Die Berechtigung des Vorgesetzten zur Antragstellung
gemäß diesss Paragraphen besteht bis zum Ablaufe der geseplichen
Antragsfrist, gleichvlel, ob der Untergebene noch im Amife ist oder
nicht. Das Beamtenverhältniß hört erst dann auf, wenn die Enthebung
vom Amte dem Beamten in ordnungsmäßiger Form mitgetheilt
worden ist. Officiersdienstverhältniß. 358.
§5 222. Zum Thatbestand der fahrlässigen Tödtung wird nicht
erfordert, daß gerade die Tödtung eines bestimmten Menschen als
Erfolg voraussehbar war. Es genügt vielmehr die Voraussehbarkeit
der Tödtung eines Menschen überhaupt. 127.
88 222 Abs. 2, 230 Abs. 2. Die Verletzung einer besonderen
Pflicht liegt auch dann vor, wenn der Gewerbetreibende in seinem
Gewerbebetriebe nur die gewöhnliche auch einem Nichtgewerbetreibenden
obliegende Vorsicht außer Acht läßt.
§ 243 Ziff. 2. Zum Thatbestande dieses Paragraphen wird
nicht gefordert, daß die Sache gerade aus dem erbrochenen Behölinißte
gestohlen wird. Es genügt vielmehr, wenn nur das
Erbrechen das Mittel war, um zu dem an und für sich offenen
Behältniß zu gelangen. 186. ———
§ 253. Das Thatbestandsmerkmal der Rechtswidrigkeit im
Sinne dieses Paragraphen wird dadurch nicht beseitigt, daß der
bezweckte Vermögensvortheil auf eine naturalis obligatio gestützt
wird. Ehrenwortsclausel. Drohung mit einer Denunciation.
rrthum über das Strafgesetz. 369. Die Mittheilung eines
eltungsberichterstatters an einen wegen eines Vergehens Verurtheilten,
die Berichterstattung werde über die bezügliche Gerichtsverhandlung
in der Zeitung gegen Be ablung einer Entschädigung
unterlassen werden, kann den hatbestand er Erpressung bezw.
den Versuch derselben enthalten. 23.
(XlII. Ergänzungsband.)