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Strafgefangene. Berfuͤgung, betreffend die Ausfertigung der Urkunden über die Unterhaltungs-
kestenbeiträge der von den Schwurgerichthöfen verurtheilten und in die Strafanstalten
eingelieserten Persenen. 589. 6
Strafsachen. Verfügung, betreffend die Bestrafung der Dienstvergehen bei der Bürgerwehr.
206. S. auch Bürgerwehr.
Stuttgart. K. Verordnung, betreffend die Vollziehung des Gesetzes über die Aukhebung der
befreiten Gerichtsstände bezüglich der Gegenstände der willkührlichen Gerichtsbarkeit in der
Stadt Stuttgart. 5.
T.
Thierärzte. Verfügung, betreffend die Tare für die zur selbstständigen Behandlung ven Thier-
seuchen in Gemäsheit der Ministerialverfügung vom 12. August 1846 ermächtigten
Thierärzte. 331.
Topographisches Bureau. Verfügung, betreffend das statistisch -topographische Bureau in
Verbindung mit dem Verein für Vaterlandskunde. 8.
U.
Ulm, s. Festungögouvernement in Ulm.
Universität. Verfügung, betreffend eine veränderte Einrichtung der Maturitätsprüfung für den
Besuch der Universstät. 293.
V.
Vereine. Verfügung, betreffend das statistisch= topographische Bureau in Verbindung mit dem
Verein für Vaterlandskunde. 8. Verein zu Unterstützung der Wittwen und Waisen
des Württemberg. Armeecorps, Verleihung der rechtlichen Persönlichkeit an denselben. 185.
Verfassung. Verfügung, betreffend die Anordnung neuer Abgeordnetenwahlen zum Zwecke der
Berathung einer Revision der Verfassung. 9. K. Verordnung, betreffend die Einberu-
fung einer außerordentlichen Bersammlung von Abgeordneten zur Berathung einer Re-
visson der Verfassung. 56. Verfügung, betrefsend die Anordnung neuer Abgeordneten-
wahlen. 297. K. Verordnung, betreffend die Einberufung einer außerordentlichen Ver-
sammlung von Abgeordneten zum Zweck der Vereinbarung über eine Revision der
Verfassung. 327.
Verlassenschafts. Theilungen. Verfügung, betreffend die bei den höheren Gerichtsstellen
binterlegten Beibringens-Inventare, Eheverträge und Verlassenschafts-Theilungen. 70.
Volköbewaffnung, f. Bürgerwehr.
W.
Wirthschafts-Abgabengesetz. Verfügung, betreffend Abänderungen in den Instructions-
Bestimmungen zum Wirthschafts-Abg a bengesetz, bezüglich der Gebühren für Ladscheine,
Abstichszettel und Malzsteuerzettel. 71. S. auch Steuern.