Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1850. (27)

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Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Freitag den 1. März 1850. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Keine. 
Verfsügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Abgabe des für die öffentliche Bibliothek 
bestimmten Frei-Eremplars von Druckschristen. — Bekanntmachung, betreffend die Porkotare für den Brief- 
verkehr zwischen dem Königreich Württemberg und den Großberzogkhümern Mecklenburg-Schwerin und Meck- 
lenburg-Strelitz. — Verfügung, betreffend die Fällung und Aufbereitung der bürgerlichen Holzgaben. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Departements des Innern. 
Des Ministerium des Innern. 
a) Verfügung, betreffend die Abgabe des für die öffentliche Bibliothek bestimmten Frei-Eremplars 
von Druckschriften. 
In den Verfügungen des Ministeriums des Innern vom 2. Januar 1818 und vom 
1. Februar 1835 ist bestimmt, daß die Buchdrucker das nach §. 17 des Preß-Gesetzes vom 
60. Januar 1817 an die öffentliche Bibliothek abzugebende Frei-Exemplar von Druckschrif- 
en unmittelbar nach vollendetem Druck und wenigstens 24 Stunden vor der Ausgabe an
	        
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