Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1850. (27)

52 
das Bezirksamt einzusenden haben. Da in dieser Bestimmung eine mit der neuen Gesetz- 
gebung nicht vereinbarliche präventive Maasregel gegen die Presse gefunden werden könnte, 
so wird zufolge höchster Entschließung vom 20. d. M.-“verfügt, daß die Abgabe des für die 
Bibliothek bestimmten Frei-Eremplars einer Druckschrift an das Oberamt durch den Buch- 
drucker gleichzeitig mit der Ausgabe derselben oder mit der Ablieferung an den Verleger 
oder sonstigen Besteller zu erfolgen hat. Tagesblätter find dagegen künftig nicht mehr halb- 
jährlich, sondern in den einzelnen Nummern, wie an die Abonnenten, an die Kreis-Regie- 
rungen, einzusenden, von welchen dieselben gesammelt der öffentlichen Bibliothek zuzustel- 
len sind. 
Stuttgart den 20. Februar 1850. 
Schlaper. 
b) Bekanntmachung, betreffend die Portotare für den Briefverkehr zwischen dem Königreich Württem- 
berg und den Großherzogthümern Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz. 
Da die von dem Ministerium des Innern unter dem 10. Januar 18409 (Reg. Blatt 
S. 12) erlassene Bekanntmachung in Betreff der Portotare für die Correspondenz zwischen 
dem Königreich Württemberg und dem Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin, wornach die 
Taxe aus allen Theilen Württembergs nach allen Theilen des Großherzogthums Mecklen- 
burg-Schwerin und umgekehrt 19 Kreuzer oder 7 Schillinge Hamburger-Courant betragen 
soll, zu der unrichtigen Meinung Veranlassung gegeben hat, daß dieser Betrag das ganze 
Porto vom Aufgabs= bis zum Bestemmungsorte ausmache; so wird jene Bekanntmachung 
hiemit dahin erläutert, daß der angegebene Betrag nur den Portoantheil der fürstlich Thurn 
und Taxis'schen Post-Administration umfaßt, und außerdem noch der Mecklenburgische Porto- 
antheil von 24 Schilling Hamburger-Courant oder 7 Kreuzern für den einfachen Brief, zu- 
sammen also eine Tare von 26 Kreuzern, zu entrichten ist. 
Dabei wird bemerkt, daß diese Bestimmungen auch auf die Mecklenburg-Strelitz'sch e 
Correspondenz Anwendung finden. 
Stuttgart den 23. Februar 1850. 
Schlayer.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.