Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1852. (29)

Z3. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
usgegeben Stuttgart Dienstag den 3. Februar 1852. 
Inhal t. 
Königl. Dekrete. K. Verordnung, betreffend die Auflösung mehrerer Vereine. 
Verfügungen ver Departements. Bekanntmachung in Betreff der Veröffentlichung der Edilktalladungen 
in Gant- und außergerichtlichen Schuldsachen. — Bekanntmachung, betreffend das Verbot der Anlegung neuer 
Weinberge auf ungeeigneten Plätzen und das Ausstocken schlechter Weinberge. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Königliche Verordnung, 
betreffend die Auflösung mehrerer Vereine. 
Wilheim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
In Erwägung, daß die hienach bezeichneten Vereine nach den von ihnen angenommenen 
Satzungen sich die Durchführung des demokratischen Princips in einem Sinne zum Zweck 
gesetzt haben, welcher mit der zu Recht bestehenden constitutionell-monarchischen Staatsordnung 
in unversöhnlichem Widerspruch steht und selbst das Wirken für die Aufhebung der Monarchie 
und Einführung der Republik von dem Umfange ihrer Vereinsthätigkeit nicht ausschließt; 
in Erwägung weiter, daß die Thätigkeit dieser Vereine nicht nur bis in die neueste 
Zeit sich fortgesetzt, sondern theilweise neuerdings wieder eine entschiedenere Richtung nach 
dem obigen Zweck beurkundet hat, daß hiernach jedenfalls der Art. 149, zweiter Absatz des 
Strafgesetzbuchs auf diese Vereine Anwendung findet:
	        
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