Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1852. (29)

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II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Justiz-Departements. 
Des Justiz-Ministeriums. 
Verfügung, betreffend die Beurkundung der durch Erbgang erfolgten Besitzstands-Veränderungen von 
auf den Namen eingeschriebenen Stagtskapitalien. 
Unter Bezugnahme auf die Justizministerial-Verfügungen vom 21. April 1832 (Reg. 
Blatt S. 120) und vom 18. Mai 1838 (Reg. Blatt S. 311) in Betreff der Beurkundung 
der durch Erbgang erfolgten Besitzstands = Veränderungen von Aktivkapitalien werden die 
Theilungsbehörden angewiesen, binsichtlich der ursprünglich auf den Inhaber lautenden, nach- 
ber aber unter Beibehaltung der Zinskoupons auf den Namen eingeschrlebenen und in die- 
sem Zustand in Erbgang gekommenen Württembergischen Staatsschuldscheine die neuen Be- 
sitzer darauf aufmerksam zu machen, wie es der Vorsicht gemäß sei, daß sie die eingetretene 
Besitzstands = Veränderung bei der Kasse zur Anzeige bringen, indem aus der unterlassenen 
Anzeige späterhin nachtheilige Folgen für sse entstehen könnten. 
Stuttgart den 28. April 1852. 
P le ss en. 
B) Des Finanz-Departements. 
Des Finanz-Ministeriums. 
Verfügung, betreffend die Aufhebung der Oberpostämter. 
In Folge höchster Entschließung Seiner Königlichen Majestät vom 3. d. M. 
werden mit dem 1. Juni d. J. die vier Operpostämter (das Hauptpostamt Stuttgart, die 
Oberpostämter Ulm, Heilbronn und Tübingen), sowie die Brief= und Fahrpost-Inspektion 
zu Stuttgart aufgehoben.
	        
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