Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1852. (29)

Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Samstag den 15. Mai 1852. 
  
Inhbalt. 
Königliche Dekrete. Gesetz, betreffend die Abänderung einiger Bestimmungen des revidirten Bürgerrechts- 
Gesetzes über die Verehelichungs- und Uebersiedlungs-Befugnisse der Staatsgenossen. — Gesetz, betreffend die 
Einführung einer kürzeren Verjährungofrist für gewisse Forderungen. 
  
Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Gese 6, 
betreffend die Abänderung einiger Bestimmungen des revidirten Bürgerrechts = Gesetzes über die 
Verehelichungs= und Uebersiedlungs-Befugnisse der Staatsgenossen. 
Wilheim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
In Berücksichtigung der laut gewordenen Wünsche um Abänderung einzelner Bestim- 
mungen des Bürgerrechts-Gesetzes vom 4. December 1833 verordnen und verfügen Wir, 
nach Anhörung Unseres Geheimen-Rathes und unter Zustimmung Unserer getreuen 
Stände, wie folgt: 
Art. 1. 
Ein Gemeindebürger oder Beisitzer bat sich vor seiner Verehelichung (Bürgerrechts- 
Gesetz Art. 2) gegen die Gemeinde-Obrigkeit über einen genügenden Nahrungsstand aus- 
zuweisen.
	        
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