Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1852. (29)

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5) dem deutschen Phoͤnix in Frankfurt a. M., 
6) der Kölnischen Feuerversicherungs-Gesellschaft, 
wird auch fernerhin gestattet, im Lande Versscherungs-Verträge abzuschließen. 
5. 2. 
Nachgenannten Versicherungs-Anstalten, welche bisher auch befugt waren, Versicherungs- 
Verträge im Lande abzuschließen, und zwar: 
a) der französischen Gesellschaft des Phönir in Paris, 
b)) ver Phönir-Afsecuranz-Gesellschaft zu London, 
) der Globe-Assecuranz zu London, 
d) der Leipziger Feuerversicherungs-Anstalt, 
e) der Brandversicherungs-Bank für Deutschland in Leipzig, 
1)der Feuerversicherungs-Anstalt Borussia in Berlin, 
wird hiemit die Bewilligung zu Fortsetzung des Geschäftsbetriebes versagt, wornach diese 
Anstalten von dem Zeitpunkte der Bekanntmachung gegenwärtiger Verfügung an weder 
Versicherungs-Verträge abschließen noch solche verlängern dürfen. 
Die Oberämter werden beauftragt, diese Verfügung sogleich zur allgemeinen Kenntniß 
zu bringen, auch hievon den Agenten der im §. 2 genannten Verficherungs-Anstalten beson- 
dere Eröffnung zu machen. 
Stuttgart den 28. Mai 1852. 
Linden. 
######## 
Am 3. Juni d. J. ist die 11te Lieferung des zweiten Ergänzungsbands zum Regierungsblatt aus- 
gegeben worden. 
  
Gedruckt bet G. Hasselbrink.
	        
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