Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1852. (29)

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15. 
Regierungs= Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 8. Juni 1852. 
  
Inhaltt. 
Königliche Dekrete. K. Verordnung, betreffend die Wiederberufung der verlagten Stände. — K. Verordnung, 
betreffend die Außercurssetzung der halben Kronenthaler. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Zerstücklung der Güter aus Veranlassung von 
Erbschafts-Tbeilungen. — Versügung, betreffend die Abtheilung des Pfründe-Einkommens erledigter katholl- 
scher Kirchenstellen in Todesfällen der Geistlichen. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Königliche Verordnung, 
betreffend die Wiederberufung der vertagten Stände. 
Wilhemim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Da Wir, nach Anhörung Unseres Geheimen-Rathes, den Wiederzusammentritt der 
vertagten Stände auf 
Dienstag den 15. Juni dieses Jahrs 
festzusetzen beschlossen haben, so befehlen Wir, daß sich die Mitglieder beider Kammern an 
diesem Tage zu Wiedereröffnung ihrer Sitzungen einfinden und die unterbrochenen Verhand- 
lungen wieder aufnehmen. 
Gegeben, Baden, den 4. Juni 1852. 
Wilhelm. 
Der Chef des Departements des Innern: 
Linden. Auf Befehl des Königs, 
der Cabinets-Director: 
Maucler.
	        
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